Ja, die Parkplätze werden von der Uniklinik entgeltpflichtig bewirtschaftet.
Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
- Bargeld
- EC-/Kreditkarte
- digitales Parken über EasyPark mit den hinterlegten Zahlungsmöglichkeiten
Übersicht der Parkgebühren je Parkvorgang
- pro angefangene Stunde 1,80 EUR
- ein Tagesticket kostet 10,- EUR*
- ein Wochenticket kostet 40,- EUR*
- monatlicher Höchstbetag 80,- EUR*
*für Patient*innen bei stationärem Aufenthalt
Ja, die kontrollierenden Mitarbeiter*innen können die Buchung eines digitalen Parkscheins bei der Parkplatzkontrolle erkennen.
Ausschließlich ein EU-Schwerbehindertenparkausweis (blau) berechtigt zur Nutzung eines ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplatzes (Kennzeichnung mit Rollstuhlsymbol).
Weitere Informationen zum Thema Parken mit Schwerbehinderung finden Sie hier.
Nein, das Parken auf reservierten Parkplätzen (z.B. Konsiliarparkplätze, Serviceparkplätze, Krankentransportparkplätze, Taxiplätze, Schwerbehindertenparkplätze) ohne entsprechende Berechtigung kann nicht toleriert werden, diese Parkplätze sind stets freizuhalten. Ausschließlich durch den Verkehrsdienst der Uniklinik ausgegebene oder legitimierte Parkplaketten sind hier gültig.
Grund für die Zahlung einer Aufwandsentschädigung ist ein festgestellter Verstoß gegen die für den Parkvorgang geltenden Nutzungsbedingungen. Ein Abhandenkommen des Hinweis-/Strafzettels hat auf die Vertragsstrafe keinen Einfluss.
Grund für die Zahlung einer Aufwandsentschädigung ist ein festgestellter Verstoß gegen die für den Parkvorgang geltenden Nutzungsbedingungen. Ein Abhandenkommen des Hinweis-/Strafzettels hat auf die Vertragsstrafe keinen Einfluss.
Die Aufwandsentschädigung ist in den Nutzungsbedingungen geregelt. Die Uniklinik hat dafür 15,- EUR veranschlagt.
Für motorisierte Zweiräder gibt es am Uniklinikum Freiburg ausgeschilderte Abstellplätze, zwischen Robert-Koch-Klinik und Chirurgie sowie an der Hartmannstr. 1. Die Nutzung dieser Stellplätze ist unentgeltlich.