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Informationen für freiberufliche Hebammen zu den außerklinischen Einsätzen unserer Studierenden

Mit der neuen Studien- und Prüfungsverordnung wird ein deutlicher Schwerpunkt auf die außerklinische Hebammenarbeit gelegt. Zukünftig absolvieren die Studierenden 480 Stunden im außerklinischen Setting. Hier sollen die Studierenden alle Facetten der ambulanten Hebammenarbeit kennenlernen. Die Studierenden werden von Ihnen begleitet, wenn sie Schritt für Schritt Tätigkeiten übernehmen. 25% dieser Zeit muss angeleitet sein. Das bedeutet, ein Viertel der Zeit muss von einer Hebamme mit Praxisanleiter*innen Qualifikation mit Instrumenten der Berufspädagogik gestaltet werden. Hierzu gehören beispielsweise das Einführungs- und Abschlussgespräch, Fallbesprechungen, Anleitungen in der Praxis wie Handgriffe nach Leopold oder auch die Rückführung von Lernaufgaben.

Es ist denkbar, dass zwei Hebammen oder auch ein Team von welche eine die Qualifikation zur Praxisanleitung hat, die Studierende gemeinsam begleiten.

Die Studierenden kommen zu Ihnen in den außerklinischen Einsatz, wenn sie bereits über fundierte Grundlagenkenntnisse verfügen und auch schon Erfahrungen in der klinischen Praxis haben.

Sie bekommen für die Begleitung einer Studierenden (480 Stunden) 6.600€ Aufwandsentschädigung.  Ihr finanzieller Ausgleich für die jährlich verpflichtenden 24 berufspädagogischen Fortbildungsstunden ist in diesem Betrag inkludiert.

Sie möchten sich qualifiziert berufspädagogisch weiterbilden?

Die Akademie für medizinische Berufe biete ab April 2021 eine berufsbegleitende Weiterbildung zur Praxisanleiter*in im Hebammenwesen an.

Informationen zur Weiterbildung finden Sie hier Flyer

Sie haben bereits Erfahrung in der Ausbildung von werdenden Hebammen?

Der §59 der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) ermöglicht eine sogenannte Ermächtigung, wenn Sie vor dem 31.12.2019 praxisanleitend tätig waren.

Wenn Sie durch ein Regierungspräsidium oder von einer Hebammenschule mit der sie kooperiert haben ermächtigt worden sind, können Sie die praxisanleitende Rolle ausüben.

Informationen zu den aktuellen berufspolitischen und – pädagogischen Entwicklung im Hebammenwesen bietet die Homepage des Hebammenverbandes: https://www.hebammenverband.de/beruf-hebamme/ausbildung/

Kontakt

Sie haben Fragen zur außerklinschen Ausbildung unserer Studierenden? Sie haben Fragen zu Ihrer Qualifikation als Praxisanleiter*in? Sie möchten mit uns kooperieren und einen oder mehrere Plätze für unsere Studierenden anbieten?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Ihre Ansprechpartnerin

Ellen Asal
Hebamme, B.A. angewandte Pflegewissenschaft
Ausbildungsleitung Hebammen am Universitätsklinikum Freiburg

0761 270-31177