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Deine Rechte in der Ausbildung

Gesetze deiner Ausbildung

Tarifvertrag für Auszubildende

Über ver.di, unserer Gewerkschaft, ist für die Uniklinika Baden-Württemberg ein einheitlicher Tarifvertrag ausgehandelt worden (sog. TVUK).

Mehr Geld und weniger wöchentliche Arbeitszeit sind einige der Vorteile die dir der Tarifvertrag bringt.

Hier sind Informationen wie Probezeit, wöchentliche Arbeitszeit und noch vieles mehr zu finden.

Krankenpflegegesetz

Dieses Gesetz ist die Grundlage deiner Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger(in) und definiert die Inhalte, die Dauer und die Prüfung. Informationen zur rechtlichen Grundlage der Ausbildung sind dort zu finden.

Regelungsvereinbarung der Uniklinika in Baden Württemberg (AGAQ)

Dies ist sehr wichtig für Dich, falls du Auszubildender in der Pflege bist.

Mit dieser Vereinbarung die sozusagen eine Erweiterung des Tarifvertrags ist, soll die Qualität Deiner Ausbildung verbessert werden. Umgesetzt werden diese Vereinbarungen vor allem dann, wenn Du sie einforderst.

Deshalb legen wir Dir ans Herz diese Vereinbarung durch zu lesen.

Regelungsvereinbarung der Uniklinika in Baden Württemberg (AGAQ)

Dies ist sehr wichtig für Dich, falls du Auszubildender zum/zur OTA bist.

Mit dieser Vereinbarung die sozusagen eine Erweiterung des Tarifvertrags ist, soll die Qualität Deiner Ausbildung verbessert werden. Umgesetzt werden diese Vereinbarungen vor allem dann, wenn Du sie einforderst. Deshalb legen wir Dir ans Herz diese Vereinbarung durch zu lesen.

Hebammengesetz

Dieses Gesetz ist die Grundlage der Ausbildung zur Hebamme oder zum Entbindungspfleger und legt neben der "Ausbildungs und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger" die Inhalte, die Dauer und die Prüfung der Ausbildung fest.

Regelungsvereinbarung der Uniklinika in Baden Württemberg (AGAQ)

Dies ist sehr wichtig für Dich, falls du in der Ausbildung zur Hebamme oder Entbindungspfleger bist.

Mit dieser Vereinbarung die sozusagen eine Erweiterung des Tarifvertrags ist, soll die Qualität Deiner Ausbildung verbessert werden.

Umgesetzt werden diese Vereinbarungen vor allem dann, wenn Du sie einforderst. Deshalb legen wir Dir ans Herz diese Vereinbarung durch zu lesen.

Berufsbildungsgesetz

Dieses Gesetz ist die Grundlage für alle Ausbildungen hier am Klinikum (mit Ausnahme der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung, der Physiotherapieausbildung und der Hebammenausbildung) und definiert den Inhalt, die Dauer und die Prüfung der Ausbildung.

Physiotherapeutengesetz

Dieses Gesetz stellt die Grundlage der Ausbildung zum Physiotherapeuten dar und definiert deren Inhalt, die Dauer und die Prüfung.

Kontakt

Telefon: 0761 270-60680
jav@uniklinik-freiburg.de

Wir sind für euch da:
Donnerstags: 8:00 - 14:30 Uhr
und nach Vereinbarung