Zugang für Besucher*innen nur mit 2G-Nachweis
Aufgrund der hohen Inzidenzwerte und der aktuell geltenden Alarmstufe in Baden-Württemberg verschärft das Universitätsklinikum Freiburg die Zugangsregeln: Besucher*innen müssen ab sofort einen gültigen 2G-Nachweis vorlegen. Dies gilt auch für externe Dienstleister, wie beispielsweise Handwerk*innen. Patient*innen, die zu einer Behandlung in das Universitätsklinikum Freiburg kommen, sind von der Regel ausgenommen.
Besuche sind am Universitätsklinikum Freiburg derzeit generell nur eingeschränkt möglich. Stationäre Patient*innen geben bei Aufnahme auf Station zwei feste Kontaktpersonen an. Davon darf pro Tag nur eine Person zu Besuch kommen. Für diese Personen gilt ebenso die 2G-Regel. In begründeten Fällen sind nach Rücksprache Ausnahmen möglich. Um die Zutrittskontrollen zu beschleunigen, werden alle Besucher*innen gebeten, den Besuchsausweis über die App „Meine Uniklinik“ des Universitätsklinikums Freiburg zu nutzen.
Das Universitätsklinikum Freiburg appelliert nochmals eindringlich an alle Nichtgeimpften: Lassen Sie sich jetzt impfen! Übernehmen Sie Ihre gesellschaftliche Verantwortung! Schützen Sie Menschenleben!
Die aktuellen Zugangsregeln sowie Informationen zum Bezug des Besuchsausweises finden Sie auch im Internet unter: www.uniklinik-freiburg.de
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Universitätsklinikum Freiburg
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