Zu den Inhalten springen
Freiburg, 18.11.2021

Zugang für Besucher*innen nur mit 2G-Nachweis


Aufgrund der hohen Inzidenzwerte und der aktuell geltenden Alarmstufe in Baden-Württemberg verschärft das Universitätsklinikum Freiburg die Zugangsregeln: Besucher*innen müssen ab sofort einen gültigen 2G-Nachweis vorlegen. Dies gilt auch für externe Dienstleister, wie beispielsweise Handwerk*innen. Patient*innen, die zu einer Behandlung in das Universitätsklinikum Freiburg kommen, sind von der Regel ausgenommen. 

Besuche sind am Universitätsklinikum Freiburg derzeit generell nur eingeschränkt möglich. Stationäre Patient*innen geben bei Aufnahme auf Station zwei feste Kontaktpersonen an. Davon darf pro Tag nur eine Person zu Besuch kommen. Für diese Personen gilt ebenso die 2G-Regel. In begründeten Fällen sind nach Rücksprache Ausnahmen möglich. Um die Zutrittskontrollen zu beschleunigen, werden alle Besucher*innen gebeten, den Besuchsausweis über die App „Meine Uniklinik“ des Universitätsklinikums Freiburg zu nutzen.

Das Universitätsklinikum Freiburg appelliert nochmals eindringlich an alle Nichtgeimpften: Lassen Sie sich jetzt impfen! Übernehmen Sie Ihre gesellschaftliche Verantwortung! Schützen Sie Menschenleben! 

Die aktuellen Zugangsregeln sowie Informationen zum Bezug des Besuchsausweises finden Sie auch im Internet unter: www.uniklinik-freiburg.de


Zurück

Universitätsklinikum Freiburg

Zentrale Information
Telefon: 0761 270-0
info@uniklinik-freiburg.de

 

Für Presseanfragen:
Unternehmenskommunikation

Breisacher Straße 153
79110 Freiburg
Telefon: 0761 270-84830
kommunikation@uniklinik-freiburg.de