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#FreiburgEntscheidetSich:
Ihre Wahl, Ihre Stimme zur Organspende

Mehr als 80 Prozent der Menschen in Deutschland stehen dem Thema Organspende offen gegenüber, aber nicht einmal 15 Prozent haben ihre persönliche Entscheidung auch schriftlich festgehalten. Dabei kann genau dieser Schritt im Ernstfall eine große Erleichterung für Ihre Angehörigen bedeuten.

Denn wenn eine Organspende in Frage kommt und keine Entscheidung des Verstorbenen vorliegt, müssen die Angehörigen dessen Willen interpretieren - eine große Belastung in einer ohnehin schwierigen Zeit. Eine klare Entscheidung zu Lebzeiten kann Angehörige entlasten und möglicherweise Leben retten. 

Deshalb: Entscheidend ist Ihre Entscheidung

Egal, ob Sie sich für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende entscheiden: Informieren Sie sich frühzeitig und halten Sie Ihre Entscheidung im digitalen Organspenderegister, im Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung fest.

Fällt die Entscheidung „Pro Organspende“, kann, damit vielen Menschen geholfen werden. Insgesamt konnten 2023 aus Baden-Württemberg 397 Organe bundesweit sowie im Ausland transplantiert werden: Es erfolgten 206 Nieren-, 45 Herz-, 104 Leber-, 35 Lungen- und 7 Bauchspeicheldrüsen-Transplantationen. Im Jahr 2023 konnten die Organe von 21 Organspender*innen auf den Intensivstationen des Universitätsklinikums Freiburg erfolgreich vermittelt werden. So konnte der Wunsch unserer Patient*innen erfüllt und 53 Menschen mit der Transplantation eines gespendeten Organs eine neue Lebensperspektive gegeben werden.

Gleichzeitig warten allein am Universitätsklinikum Freiburg 383 Menschen auf ein oft lebensrettendes Spenderorgan, bundesweit sind es rund 8.400 Menschen. Das Warten dauert oft viele Jahre. Und hinter jeder Zahl steht ein Leben, eine Familie, eine Geschichte.

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Organspendeausweis jetzt online ausfüllen, herunterladen oder kostenfrei zugeschickt bekommen.

Füllen Sie Ihren Organspendeausweis direkt online aus. Sie können ihn dann als PDF herunterladen, speichern oder gleich ausdrucken. Sie können den Organspendeausweis als Plastikkarte, in verschiedenen Sprachen sowie Informationsflyer zum Organspendeausweis kostenfrei bestellen. Informationen dazu finden Sie am Seitenende.

Kostenfrei ins digitale Patientenregister eintragen

Im Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register) können Sie Ihre Spendebereitschaft online festhalten. So ist diese wichtige Information sicher hinterlegt und im Ernstfall schnell verfügbar.

 

 

Öffentliche Termine

  • 8. AprilStart der Kampagne  Pressemitteilung zum Start
  • 13. AprilInfostand des Bundesverbands der Organtransplantierten in der Freiburger Innenstadt, Kaiser-Joseph-Straße / Schiffstraße
  • 25. April, 18.30 UhrThemenabend Organspende: Informieren – Diskutieren – Entscheiden: mit Betroffenen, Transplantierten und Ärzt*innen des Universitätsklinikums Freiburg;
    Ort: Hörsaal der Universitäts-Frauenklinik, Hugstetter Straße 55, Freiburg
    Weitere Infos finden Sie hier
  • 27. AprilAktionen im Rahmen des SC-Heimspiels gegen den VfL Wolfsburg
  • 18. Mai, 8.30 - 13 UhrInfostand der Regionalgruppe Südbaden auf dem Markt am alten Wiehre-Bahnhof
  • 1. JuniTag der Organspende auf dem Platz der Alten Synagoge, bundesweite Hauptveranstaltung in Freiburg, Weitere Infos
  • 28. Juni, 17-21.00 UhrInfostand zur Organspende bei der Science Night an der Pädagogischen Hochschule, Kunzenweg 21, Freiburg
  • 3. Juli, 17-18.30 UhrInfoabend „Organspende für Hausärzt*innen“
    Ort: im Hörsaal der Universitäts-Frauenklinik durch das Universitätsklinikum Freiburg und die Bezirksärztekammer Freiburg, Anmeldung erforderlich, Weitere Infos und Anmeldung
  • 13. Juli, 10-14.00 UhrInfostand im Rahmen der Kampagne, Ecke Kaiser-Josef-Str. / Schiffstraße
  • 16. Juli, 19.00 UhrEthik und Transplantationsmedizin: Podiumsdiskussion über Leben, Tod und Organspende. Das Video der aufgezeichneten Podiumsdiskussion finden Sie hier.
  • 21. September, 10-14.00 UhrInfostand im Rahmen der Kampagne, Ecke Kaiser-Josef-Str. / Schiffstraße
  • 25. September, 19.00 UhrLösungen für das Organknappheitsproblem?: Präsenz und Online. Weitere Infos und Anmeldung über www.katholische-akademie-freiburg.de
  • 6. November, 19.30 UhrVortrag zum Thema „Psychologische Herausforderungen und Unterstützungsmöglichkeiten bei der Organtransplantation“: Präsenz und Online. Weitere Infos und Anmeldung über www.katholische-akademie-freiburg.de

Die Kampagne #FreiburgEntscheidetSich

Die Kampagne #FreiburgEntscheidetSich wird vom Universitätsklinikum Freiburg, der Stadt Freiburg und dem Bundesverband der Organtransplantierten getragen. Rund 20 Akteure aus Sport, Wirtschaft und Gesellschaft haben sich der Initiative angeschlossen. Gemeinsames Ziel ist es, möglichst viele Menschen dazu zu bewegen, sich beim Thema Organ- und Gewebespende zu entscheiden, die Entscheidung zu dokumentieren und mit anderen darüber zu sprechen.

Die Kampagne läuft vom 8. April bis 30. September 2024.
Schirmherr ist Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn.

Jede*r kann die Kampagne #FreiburgEntscheidetSich unterstützen, egal ob Privatperson, Organisation, Unternehmen oder Verein. Sprechen Sie mit Ihrem Freundeskreis und Ihren Angehörigen über das Thema, verbreiten Sie die Info über die sozialen Medien und verwenden Sie dabei immer den Hashtag #FreiburgEntscheidetSich

Ansprechpartner:
Wollen Sie sich an der Kampagne beteiligen oder haben Sie Fragen? Dann schreiben Sie gerne an fes@uniklinik-freiburg.de

Gut zu wissen

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Antworten auf wichtige Fragen

1. Krankheit oder Unfall mit schwerer Hirnschädigung

Ziel aller medizinischen Maßnahmen im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung ist es, das Leben der Patient*innen zu retten. Die Bemühungen der Notärzt*innen, Rettungsteams und der Intensivmediziner*innen sind allein auf dieses Ziel ausgerichtet. Manchmal können die Patient*innen trotz aller Bemühungen nicht mehr gerettet werden, Krankheit oder Unfallfolgen sind zu weit fortgeschritten. So kann eine massive Hirnschädigung, z.B. durch eine schwere Kopfverletzung oder Hirnblutung, zum Tod führen.

2. Todesfeststellung (irreversibler Hirnfunktionsausfall)

Die Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms ist die medizinische Voraussetzung für eine Organspende. Die Feststellung erfolgt nach den Richtlinien der Bundesärztekammer durch zwei dafür qualifizierte Ärzt*innen unabhängig voneinander. Diese Ärzt*innen dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe des Organspenders beteiligt sein, noch der Weisung beteiligter Ärzt*innen unterstehen.

3. Meldung möglicher Spender*innen an die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)

Die Mitarbeiter*innen der Krankenhäuser mit Intensivstation nehmen zu allen Fragen der Organspende Kontakt mit der zuständigen DSO-Region (z.B. die Region Baden-Württemberg) auf. Die DSO, die Deutsche Stiftung Organtransplantation, ist für die Krankenhäuser bundesweit rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar.

4. Angehörigengespräch

Eine Organspende ist in Deutschland nur mit einer Einwilligung möglich. Haben die Verstorbenen zu Lebzeiten keine eigene Entscheidung getroffen und z.B. in einem Organspendeausweis dokumentiert, so werden die nächsten Angehörigen um eine Entscheidung im Sinne der Verstorbenen gebeten.

5. Medizinische Untersuchungen der Verstorbenen

Um die Organempfänger*innen zu schützen, veranlasst die DSO alle notwendigen Untersuchungen und prüft mögliche Übertragungsrisiken. Zudem leitet sie die Erhebung der medizinischen Daten ein, die für die Vermittlung und Transplantation der Organe wichtig sind.

6. Übertragung von Daten zur Organvermittlung an Eurotransplant

Die Koordinator*innen der DSO senden die Laborwerte mit weiteren Angaben zum Spendenden an die Vermittlungsstelle Eurotransplant. Ein spezielles Computerprogramm gleicht dort die Daten der Spenderorgane mit denen der Patient*innen auf den Wartelisten ab und ermittelt die Empfänger*innen. Die Vergabe richtet sich ausschließlich nach medizinischen Kriterien, im Vordergrund stehen die Dringlichkeit und die Erfolgsaussicht.

7. Organentnahme

Für die Entnahme der jeweiligen Organe organisiert die DSO bei Bedarf Entnahmeteams. Gespendet werden können Nieren, Herz, Leber, Lunge, Pankreas, Inselzellen und Darm. Die Organspende erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie jede andere Operation. Die Ärzt*innen verschließen die Operationswunde sorgfältig und übergeben die Spendenden in würdigem Zustand für eine mögliche Aufbahrung. Die Angehörigen können sich auch nach der Organentnahme in gewünschter Weise von den Verstorbenen verabschieden.

8. Transport der Organe

Der Transport von Spenderorganen muss schnell, äußerst sorgfältig und medizinisch einwandfrei geschehen. Die Funktion der Transplantate und damit das Überleben der Organempfänger*innen hängen unmittelbar davon ab.

9. Transplantation

Die Empfänger*innen sind bereits auf die Operation vorbereitet, wenn die Organe im Transplantationszentrum ankommen. Mit der Übergabe der Spenderorgane endet die Aufgabe der DSO im Organspendeprozess.

Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation (dso)

Hirntod heißt: Wichtige Teile des Gehirns arbeiten nicht mehr und seine Funktionsfähigkeit ist für immer verloren. Deshalb lautet die medizinische Bezeichnung „der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen“ oder „der irreversible Hirnfunktionsausfall.“ Alle Bezeichnungen benennen den Tod des Menschen.

Der Hirntod bezeichnet einen besonderen Zustand: Der Tod eines Menschen ist nach neurologischen Kriterien eindeutig eingetreten. Das Gehirn führt seine Steuerungsfunktion nicht mehr aus. Nur mithilfe intensivmedizinischer Maßnahmen kann das Herz-Kreislauf-System künstlich aufrechterhalten werden.

Auf diese Weise werden die Organe der verstorbenen Person weiter mit Sauerstoff versorgt. Die Funktionsfähigkeit der Organe bleibt so erhalten und die Organe können anderen Patient*innen transplantiert werden. Ohne künstliche Beatmung würde auf den Hirntod zeitnah der Herz-Kreislauf-Stillstand folgen.

Ausführliche Informationen unter www.organspende-info.de/organspende/hirntod

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Bei einer Lebendorganspende stellen Spender*innen die eigenen Organe für eine Übertragung (Transplantation) zur Verfügung. Die Lebendorganspende stellt eine besondere Herausforderung dar: An gesunden Menschen – den Spender*innen - wird ein operativer Eingriff ohne medizinische Notwendigkeit für diese Personen vorgenommen. Deshalb hat bei der Lebendorganspende der Schutz der Gesundheit der Spender*innen einen besonders hohen Stellenwert.

Derzeit werden in Deutschland vor allem Nieren und Teile der Leber von lebenden Spender*innen auf Empfänger*innen  übertragen. Medizinisch möglich und gesetzlich erlaubt ist auch die Übertragung eines Teils der Lunge, des Dünndarms und der Bauchspeicheldrüse.

Ausführliche Informationen www.organspende-info.de/lebendorganspende

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Bei einer Gewebespende stellen Spender*innen Körpergewebe für eine Übertragung (Transplantation) zur Verfügung. Diese Spendergewebe werden dann an die passenden Patient*innen vermittelt.

Zu den transplantierbaren Geweben gehören Augenhornhaut, Herzklappen, Blutgefäße, Knochen und Weichteilgewebe, Haut, Eihaut der Fruchtblase (Amnion) sowie Inselzellen.

Generell werden Gewebe häufiger transplantiert als Organe. Gewebetransplantationen sind weniger mit medizinischen Komplikationen, wie Abstoßungsreaktionen, verbunden als Organtransplantationen.

Kann eine verstorbene Person medizinisch gesehen sowohl Organe als auch Gewebe spenden, so hat die Organspende Vorrang gegenüber der Gewebespende. Es kann jedoch auch zu einer Organ- und einer Gewebespende kommen.

Weitere Informationen zur Gewebespende: www.organspende-info.de/gewebespende

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Download / Bestellmöglichkeiten

Bestell-Link zum kostenlosen Infomaterial der BZgA zur Organ- und Gewebespende

https://www.organspende-info.de/shop/#c4579 

Eine Auswahl (Broschüren stehen auch zum Download zur Verfügung):

Organspendeausweis als Plastikkarte gibt es auf Deutsch und Englisch:

https://shop.bzga.de/organspendeausweis-als-plastikkarte  

Der Organspendeausweis in verschiedenen Sprachen

Die BZgA bietet den Organspendeausweis aktuell in 29 Fremdsprachen als kostenlosen PDF-Download an.

https://shop.bzga.de/der-organspendeausweis-in-verschiedenen-sprachen-c-425/ 

Antworten auf wichtige Fragen

Broschüre (DIN A 6) mit Kurzinformationen zu den wichtigsten Fragestellungen zur Organspende in deutsch, englisch und türkisch erhältlich

https://shop.bzga.de/antworten-auf-wichtige-fragen-c-426/ 

Wie erkläre ich meine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende? Drei Wege: kurz und knapp (u.a. über das Organ- und Gewebespenderegister)

Broschüre: 20 Seiten, Format: 21 x 21 cm; Artikelnummer 60190500

https://shop.bzga.de/wie-erklaere-ich-meine-entscheidung-zur-organ-und-gewebespende-drei-60190500/ 

Flyer Organ- und Gewebespende - Kurz und knapp (mit integriertem Organspendeausweis)

Der Flyer bietet erste Informationen zum Thema Organ- und Gewebespende sowie alles Wissenswerte rund um den Organspendeausweis. Erhältlich in Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Polnisch, Russisch und Ukrainisch.

https://shop.bzga.de/flyer-mit-integriertem-organspendeausweis-c-424/ 

Organspendeausweis, A4

Großer Organspendeausweis als Blickfang, speziell für Aufklärungsgespräche, Infostände oder sonstige Veranstaltungen

Artikelnummer 60258134

https://shop.bzga.de/organspendeausweis-a4-60258134/ 

Schön wäre es, wenn Sie bei größeren Bestellungen von Organspendeausweisen eine kurze Mail an burkhard.tapp@bdo-ev.de schicken könnten. So behalten wir einen Überblick über die Aktivitäten im Rahmen der Kampagne.

Kontakt

Nicole Wegner-Steybe
Stadt Freiburg im Breisgau
Dezernat III
Koordinationsstelle Gesundheit
Tel. (0761) 201-3041
nicole.wegner-steybe@stadt.freiburg.de 

Johannes Faber
Universitätsklinikum Freiburg
Unternehmenskommunikation,
Pressesprecher
Tel. (0761) 270 8 46 10
johannes.faber@uniklinik-freiburg.de 

Burkhard Tapp
Bundesverband der Organtransplantierten e.V. (BDO)
Regionalgruppe Südbaden
Tel. (07642) 9 27 93 17
burkhard.tapp@bdo-ev.de