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Hornhaut-Spenderegister

Sehr geehrte Damen und Herren,

viele Patienten können auf Grund von Erkrankungen der Augenhornhaut schlecht sehen oder sind sogar erblindet. Einem großen Teil dieser Patienten kann durch die Transplantation einer Augenhornhaut wieder zu einem besseren Sehvermögen verholfen werden. Die hierfür benötigte Augenhornhaut wird zuvor einem geeigneten Spender nach dessen Tod entnommen. Dabei wird nicht das gesamte Auge sondern nur ein dünnes Hornhautscheibchen von ca. 1,5 cm Durchmesser entnommen.

Eine Spende der Augenhornhaut bedarf in Deutschland entweder einer expliziten Einwilligung der Spenderin/des Spenders zu Lebzeiten (z.B. durch einen Organspendeausweis) oder einer Zustimmung durch die nächsten Angehörigen nach dem Tod. Häufig ist es jedoch unklar, ob ein Verstorbener zu Lebzeiten einer Hornhautspende explizit zugestimmt hat bzw. ob dies sein ausdrücklicher Wille gewesen wäre. Leider ist der mutmaßliche Wille in einem solchen Fall auch den nächsten Angehörigen häufig unbekannt, so dass sie sich im Zweifelsfall gegen eine Hornhautspende entscheiden. Dies ist einer der Gründe dafür, warum in Deutschland zu wenige Augenhornhäute für eine Transplantation  zur Verfügung stehen. Daher befinden sich weiterhin sehr viele Patienten der Klinik für Augenheilkunde am Universitätsklinikum Freiburg auf der Warteliste für ein Hornhauttransplantat.

Prof. Dr. T. Reinhard, Ärztlicher Direktor
Prof. Dr. P. Maier, Leiter der Lions Hornhautbank Baden-Württemberg

 

Spenderegister für die Augenhornhaut

Um diese Situation für die wartenden Patienten zu verbessern, haben wir für die Region Südbaden ein Register für die Augenhornhautspende eingerichtet. In dieses Spenderegister kann sich jede voll geschäftsfähige Person aufnehmen lassen und eine Absichtserklärung hinterlegen, ob nach dem Tode eine Hornhautspende erfolgen soll oder nicht. Die Entscheidung, die in diesem Spenderegister dokumentiert wird, ist jedoch alleine nicht verbindlich. Das bedeutet, dass trotz einer solchen Absichtserklärung nach dem Tod in jedem Fall die nächsten Angehörigen im Sinne des Transplantationsgesetzes nach dem mutmaßlichen letzten Willen der betreffenden Person bezüglich einer Hornhautspende gefragt werden. Letztlich bleibt daher die Entscheidung der nächsten Angehörigen ausschlaggebend dafür, ob eine Hornhautspende erfolgt oder nicht. Den Angehörigen wird jedoch durch den Eintrag im Spenderregister die Entscheidung erleichtert, da der Verstorbene seine grundsätzliche Spendebereitschaft – oder die grundsätzliche Ablehnung einer Hornhautspende – zuvor einmal schriftlich erklärt hatte.

 

Datenschutz

Mit der Aufnahme in das Spenderegister stimmen Sie der elektronischen Speicherung Ihrer persönlichen Daten zu. Diese Daten sind nur für diesen Zweck durch einen eng begrenzten Personenkreis, der der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt, einsehbar. Ihre Absichtserklärung kann jederzeit ohne eine weitere Begründung widerrufen werden. In einem solchen Fall werden Ihre Daten umgehend und vollständig gelöscht, wodurch Ihnen keinerlei Nachteile entstehen. Der Widerruf kann formlos an die unten stehende Adresse gerichtet werden.

 

Ablauf der Registrierung

Bitte drucken Sie das Formular Absichtserklärung bezüglich einer Spende der Augenhornhaut aus, tragen Sie Ihre persönlichen Daten sowie Ihre Absichtserklärung ein und schicken Sie das Formular mit Ihrer Originalunterschrift an folgende Adresse:

Klinik für Augenheilkunde
Universitätsklinikum Freiburg
Spenderegister

Killianstr. 5
79106 Freiburg

Tel. (0761) 270-40060
Fax. (0761) 270-40630

Anschrift

LIONS Hornhautbank
Universitäts-Augenklinik Freiburg
Killianstr. 5
79106 Freiburg
Tel.: (0761) 270-41300/41320
Fax: (0761) 270-41310
augenklinik.hornhautbank@uniklinik-freiburg.de

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