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Externe stationäre Qualitätssicherung

Die externe stationäre Qualitätssicherung wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss in seiner Richtlinie"QSKH-RL" geregelt und  ist ein bundeseinheitliches Verfahren, nach dem Krankenhäuser bestimmte qualitätsrelevante medizinische und pflegerische Daten dokumentieren müssen.

Die von den Krankenhäusern übermittelten Daten werden auf Bundes- und Landesebene statistisch ausgewertet, analysiert und bewertet. Die Ergebnisse werden den Krankenhäusern zurückgespiegelt. So hat jede Klinik die Möglichkeit, den eigenen Leistungsstand in Relation zu anderen einzuschätzen und konkrete Ansätze für die Qualitätsverbesserung zu entwickeln. Zudem gibt es in jedem Bundesland Fachgruppen, die die Ergebnisse ebenfalls analysieren und bei auffälligen Daten Gespräche mit den Krankenhäusern führen (Strukturierter Dialog). Wird ein Defizit festgestellt, werden qualitätsverbessernde Maßnahmen eingeleitet.