Die Spuren der Gewalt sichern
Rechtsmedizin(24.07.2023) Knapp 150.000 Menschen waren 2020 in Deutschland laut einer statistischen Auswertung des Bundeskriminalamts von partnerschaftlicher Gewalt betroffen. Diese aktuell vorliegenden Zahlen bilden nur die gemeldeten Fälle ab. An der Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene des Instituts für Rechtsmedizin in Freiburg können Betroffene die Folgen körperlicher Gewalt, die ihnen widerfahren ist, kostenfrei gerichtsfest dokumentieren lassen.
„Meist geschehen die gewalttätigen Übergriffe im häuslichen Umfeld und werden aus vielfältigen Gründen oft nicht angezeigt“, bestätigt die Ärztin und Rechtsmedizinerin Professor Dr. Ulrike Schmidt, die die Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg leitet. Schmidt sieht unterschiedlichste Spuren körperlicher Gewalt – auch blaue Flecken am Körper gehören dazu – und dokumentiert diese.
Das Angebot bietet Betroffenen die Möglichkeit, Verletzungsspuren objektiv und nach höchstem fachlichem Standard sichern zu lassen. © simpson33 /iStock
Dokumentation von äußerlich sichtbaren Gewaltfolgen
Betroffene von häuslicher Gewalt oder Misshandlung können sich nach telefonischer Voranmeldung jederzeit in der Untersuchungsstelle vorstellen und auch immer wieder neue körperliche Verletzungen kostenfrei dokumentieren lassen. Schwerpunkt des Leistungsangebots der Untersuchungsstelle ist die rechtssichere Dokumentation von äußerlich sichtbaren Gewaltfolgen am Körper. Da die Anzeichen der Taten im Laufe der Zeit meist ganz oder teilweise verschwinden, was eine Anzeige oder die Beweislage vor Gericht oft sehr schwierig macht, sollten sich Betroffene so schnell wie möglich melden, rät Schmidt. Wer bereits ärztliche Befunde oder andere Untersuchungsergebnisse hat, sollte diese mitbringen.
Beweise sammeln, auch wenn noch keine Anzeige läuft
„Wir dokumentieren für eine mögliche künftige Verwertung vor Gericht. Eine notwendige medizinische Behandlung sollte vorher erfolgen“, sagt Schmidt. Die Spuren der Taten werden von ihr oder Kolleg*innen der Rechtsmedizin fotografiert und beschrieben. Die Untersuchungsergebnisse der körperlichen Verletzungsfolgen bleiben im Institut gespeichert „Die Bilder altern nicht“, sagt Schmidt. „Damit helfen wir den Betroffenen, ohne Zeitdruck eine Entscheidung für oder gegen eine Strafanzeige zu treffen.“
Anspruch auf korrekte Untersuchung
Die seit 2021 bestehende Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene wird vom Land Baden-Württemberg gefördert. Sie ergänzt damit die Gutachtertätigkeiten der Mitarbeiter*innen am Institut für Rechtsmedizin für Gerichte. Grund für die Einrichtung der Stelle war eine Gesetzesänderung, die Gewaltbetroffenen den Anspruch auf korrekte Untersuchung zubilligt, um rechtliche Schritte einzuleiten. „Die Untersuchungsstelle unterstützt dabei, das Ungleichgewicht zwischen Täter und Opfer zu verändern“, sagt Schmidt.
Kontakt für weitere Informationen oder die Möglichkeit einer Terminvereinbarung bietet die Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene.
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