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Sektion Ultraschall-Chirurgie des Gehirns - MRgFUS-Unit

Fokussierter Ultraschall (HiFUS), was ist das? *

(* Lieber Leser. Die hier abgelegten Informationen ersetzen nicht das persönliche/therapeutische Gespräch sondern dienen lediglich Ihrer allgemeinen Information. Wenn Sie Fragen haben, mailen Sie uns unter u.a. Email-Adresse.)

Fokussierter Ultraschall (eigentlich hochintensiver Ultraschall = HiFUS) ist eine moderne, nicht-invasive Behandlungsmethode für Erkrankungen des Gehirns, bei der Schallwellen gebündelt und präzise auf einen bestimmten Bereich im Gehirn gerichtet werden. Sie finden auch die Begriffe FUS oder MRgFUS (MR-gestützter fokussierter Ultraschall). Diese Abkürzungen bedeuten alle das Gleiche.  Im Gegensatz zu herkömmlichen neurochirurgischen Eingriffen wird dabei die Schädeldecke nicht geöffnet.

Die innovative Technik HiFUS nutzt Energie von Ultraschallwellen, um gezielt kleine Areale im Gehirn zu behandeln, ohne das umliegende gesunde Gewebe zu schädigen.

Funktionsweise HiFUS

Der Fokussierte Ultraschall funktioniert nach einem einfachen, aber effektiven Prinzip:

◼ Ultraschallwellen sind für das menschliche Ohr nicht hörbare Schallwellen 

◼ Bei der Behandlung werden hunderte einzelner Ultraschallstrahlen präzise auf einen kleinen Zielpunkt im Gehirn gerichtet 

◼ Durch diese Bündelung entsteht am Zielpunkt eine lokale Erwärmung bis auf etwa 60°C 

◼ Diese Wärme führt zu einer kontrollierten, präzisen und dauerhaften Deaktivierung der Nervenzellen im Zielbereich, der nur wenige Millimeter durchmisst (Abb. 1) 

◼ Das umgebende Gewebe bleibt dabei völlig unversehrt

Anwendungsgebiete

Der Fokussierte Ultraschall kann bei verschiedenen neurologischen Erkrankungen eingesetzt werden:

ZUGELASSENE INDIKATIONEN: 

◼ Essenzieller Tremor: Unkontrolliertes Zittern der Hände, oft bei Alltagsbewegungen 

◼ Parkinson-Tremor: Zittern als Symptom der Parkinson-Krankheit 

◼ Parkinson-Erkrankung: Verschiedene oft überwiegend einseitige Symptome (Unter-/Überbeweglichkeit, Steifigkeit) können behandelt werden 

◼ Bewegungsstörungen: Verschiedene Arten von unwillkürlichen Bewegungen 

◼ Neuropathische Schmerzen: Chronische Schmerzen durch Nervenschädigungen 

Bitte beachten Sie, dass die HiFUS-Therapie als interventionelles Verfahren erst sinnvoll ist, wenn die medikamentöse Therapie ausgeschöpft wurde oder aufgrund von Nebenwirkungen oder Kontraindikationen nicht ausgeschöpft werden kann.

Dies dient Ihrer Sicherheit, denn eine medikamentöse Therapie kann bei Nebenwirkungen wieder ausgeschlichen werden, während bei interventionellen Verfahren (und dazu gehört auch die HiFUS-Behandlung) dauerhafte Nebenwirkungen auftreten können.

ZUKÜNFTIGE INDIKATIONEN (IN ENTWICKLUNG):

◼ Epilepsie: Bei bestimmten Formen, die auf Medikamente nicht ansprechen 

◼ Depression 

◼ Zwangsstörung 

Ihr Arzt wird mit Ihnen besprechen, ob die HiFUS-Behandlung für Ihre spezifische Erkrankung geeignet ist

Bitte beachten Sie, dass zunächst nur einseitige Behandlungen durchgeführt werden.

Ihr HiFUS Team

Wer ist für die Behandlung nicht geeignet?

Patienten die...

◼ keine MRT-Untersuchung bekommen können (z.B. bei Implantaten oder bestimmten Herzschrittmachern)

◼ wegen Platzangst ein MRT nur unter beruhigenden Medikamenten bekommen können 

◼ an einer Demenz leiden 

◼ bereits starke Gangunsicherheit und Gehprobleme haben, da sich diese durch die Behandlung stark verschlechtern könnten 

◼ Sprachprobleme haben, die einerseits die Kommunikation bei der Behandlung behindern bzw. sich verschlechtern könnten

Häufig gestellte Fragen / FAQ

Ja, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die HiFUS-Behandlung

  • Vor der ambulanten Vorstellung: Wenn wir die vollständigen Unterlagen (s.u.) von Ihnen erhalten haben, wird von ärztlicher Seite beurteilt, ob eine ambulante Vorstellung zur Beratung und Screening-Untersuchung sinnvoll ist. Sie und der überweisende Arzt erhalten Auskunft über das Ergebnis. Aufgrund der hohen Anzahl an eingesandten Unterlagen fallen für die Beurteilung mehrmonatige Wartezeiten an. Anfragen zum Bearbeitungsstand können wir leider nicht beantworten.
  • Erste ambulante Vorstellung: Falls auf Basis der zugesandten Unterlagen eine Vorstellung für Beratung und Screening sinnvoll ist, führen wir Sie auf einer Warteliste für die ambulante Beratung. Aufgrund der starken Nachfrage muss mit einer mehrmonatigen Wartezeit gerechnet werden, bis ein ambulanter Termin vergeben werden kann. Individuelle Prognosen für Ihre persönliche Wartezeit bis zur Terminvergabe können wir leider nicht abgeben. Für diese ambulanten Termine bei uns haben wir spezielle Zeitkorridore an bestimmten Tagen eingerichtet, damit Sie gleichzeitig von einem Arzt aus der Abteilung für stereotaktische und funktionelle Neurochirurgie und einem Arzt aus der Klinik für Neurologie gesehen werden können. Aus diesem Grund können die Termine nur innerhalb dieser Zeitkorridore und nicht individuell vergeben werden. Bei dem ambulanten Termin wird geprüft, ob bei Ihnen Voraussetzungen für die HiFUS-Behandlung gegeben sind. Es erfolgt dabei u. a. die Bestimmung der Schädeldichterelation (SDR) mittels Computertomographie. Darüber hinaus werden Ihnen die Vor- und Nachteile der HiFUS-Behandlung und Alternativbehandlungen aufgezeigt. Dieser ambulante Termin erfordert Ihre Anwesenheit kann nicht als Telefon- oder Videotermin durchgeführt werden.
  • Ambulante Vorbereitung der HiFUS-Behandlung: Falls wir mit Ihnen zusammen bei der ambulanten Vorstellung die Entscheidung zur HiFUS-Behandlung treffen, werden Sie aufgrund der starken Nachfrage auf einer Warteliste für die Behandlung und deren Vorbereitung geführt. Individuelle Prognosen für Ihre persönliche Wartezeit bis zur Terminvergabe können wir leider nicht abgeben. Wir werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um einen ambulanten Termin für die Vorbereitung der HiFUS-Behandlung vergeben. Bei diesem Vorbereitungstermin wird ein MRT des Kopfes für die Behandlungsplanung durchgeführt, sowie verschiedene Untersuchungen (u.a. Tremor, Gangsicherheit). Darüber hinaus werden Sie über die HiFUS-Behandlung aufgeklärt. Gelegentlich sind zwei Termine für die Vorbereitung erforderlich, was wir aber vorab mit Ihnen zusammen abstimmen werden.
  • Stationäre Aufnahme zur HiFUS-Behandlung: Zusammen mit dem Termin für die Vorbereitung wird in der Regel auch direkt ein stationärer Aufnahmetermin für die Durchführung der HiFUS-Behandlung vergeben. Zwischen Vorbereitung und Behandlung liegen typischerweise 4-8 Wochen. Eine Zusammenlegung von Vorbereitung und Behandlung in einen stationären Aufenthalt ist in der Regel nicht möglich. Der stationäre Aufenthalt dauert 5 Tage. Die Aufnahme erfolgt in der Regel donnerstags, die HiFUS-Behandlung freitags und die Entlassung am folgenden Montag.

Dies ist nur gestaffelt möglich: Mit der HiFUS-Behandlung kann zunächst nur der Tremor auf einer Körperseite behandelt werden. Für Essentiellen Tremor ist die HiFUS-Behandlung der Gegenseite nach 9 Monaten zugelassen. Für Tremor im Rahmen der Parkinson-Krankheit ist die Behandlung der Gegenseite momentan noch Gegenstand von Zulassungsstudien.

Nein, für die HiFUS-Behandlung ist eine komplette Rasur der Kopfhaare erforderlich. Bei der Behandlung wird der Helm mit dem Ultraschallquellen mit Wasser gefüllt. Eine Membran dichtet den Helm ab, so dass das Wasser zwischen der Innenseite des Helms und Ihrem Kopf zirkuliert. Wenn die Haare nicht gut rasiert sind, verfangen sich bereits in Haarstoppeln Luftbläschen und diese Luft würde die Ultraschallwellen abschwächen.

Die HiFUS-Behandlung dauert 1-2 Stunden, wovon 1-1,5 Stunden zwingend im MRT stattfinden. Mit Hilfe des MRT wird die Ultraschallbehandlung überwacht.

Nein, bei Angst vor engen Räumen kann die Behandlung nicht durchgeführt werden, weil die Behandlung zwingend im MRT stattfindet (s.o.). Die Gabe von Beruhigungsmitteln bei der Behandlung ist nicht möglich, weil diese auch den Tremor und andere Symptome beeinflussen würden, so dass eine sichere Behandlung nicht mehr möglich wäre.

Die HiFUS-Behandlung kann bei implantiertem Herzschrittmacher nur durchgeführt werden, wenn sowohl der Herzschrittmacher als auch die Elektroden für MRTs bis 3 Tesla Feldstärke zugelassen sind. Falls bei Ihnen ein Herzschrittmacher implantiert ist, benötigen wir eine Kopie des Ausweises zusammen mit den anderen Unterlagen (s. u.).

Der erste Ansprechpartner ist immer die Arztpraxis bzw. die Klinik, in der die Befunde erhoben wurden. Behandlungsunterlagen werden mindestens 10 Jahre aufbewahrt.

  • Alternativ können Sie in Ihrer Hausarztpraxis nachfragen. Falls Sie von Ihrem Hausarzt an den Facharzt oder die Klinik überwiesen wurden, erhält Ihr Hausarzt darüber einen Bericht.
  • Falls die vorgenannten Möglichkeiten nicht in Frage kommen (z.B. durch Praxisschließung), können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Patientenquittung anfordern. Sie enthält u.a. Informationen über gestellte Diagnosen und verordnete Medikamente.

  • Zur Beurteilung, ob ein ambulanter Vorstellungstermin bei uns sinnvoll ist, benötigen wir vorab bei gesetzlich versicherten Patienten einen Überweisungsschein.
  • Bei Patienten mit privater Krankenversicherung für den ambulanten Bereich benötigen wir vorab zwei unterschriebene Formulare, die Sie unter folgenden Links finden:

    Vertrag

    Einwilligung Datenübermittlung

    Patienten mit privater Krankenversicherung für den ambulanten Bereich erhalten im Nachgang eine Rechnung zur Befundung. 

Ebenso bitten wir um Zusendung folgender Unterlagen

  • Vollständiger Name mit Geburtsdatum, Adresse, Krankenversicherung (ambulant und stationär) und Telefonnummer
  • Befunde des Neurologen
  • Kopien sämtlicher relevanter Vorbefunde/Entlassbriefe/OP-Berichte (falls eine medikamentöse oder anderweitige Vorbehandlung stattgefunden hat) vom Hausarzt oder Facharzt.
  • Befunde, aus denen hervorgeht, dass die medikamentöse Therapie ausgeschöpft wurde oder aufgrund von Nebenwirkungen oder Kontraindikationen nicht ausgeschöpft werden kann.
    Dies dient Ihrer Sicherheit, denn eine medikamentöse Therapie kann bei Nebenwirkungen wieder ausgeschlichen werden, während bei interventionellen Verfahren (und dazu gehört auch die HiFUS-Behandlung) dauerhafte Nebenwirkungen auftreten können.
    Falls Ihnen keine medizinischen Unterlagen vorliegen, finden Sie in der Beantwortung der vorherigen Frage eine Auflistung, welche Möglichkeiten Sie haben, an Ihre medizinischen Unterlagen zu gelangen.
  • Ohne diese Befunde kann keine Beurteilung und keine Beratung stattfinden.
  • Einen aktuellen Medikamentenplan.
  • Falls bei Ihnen ein Herzschrittmacher implantiert ist, benötigen wir eine Kopie des Schrittmacherausweises.
  • Ein aktuelles MRT auf CD oder als QR-Code, sofern vorhanden.

Bitte schicken Sie alle Unterlagen an hifus@uniklinik-freiburg.de.

Nach Durchsicht der Unterlagen können wir Ihnen mitteilen, ob ein persönlicher Erstberatungstermin für Kassen- und Privatpatienten in unserem Zentrum sinnvoll ist. Es gibt keine kurzfristigen Termine.

Sollten Sie Ihre Unterlagen per Post einsenden wollen, dann unter diesen Voraussetzungen:

  • Anschreiben mit Ihren Daten
  • Befunde alle als Kopie (diese werden nach dem Scan Vorgang vernichtet)
  • Kopien nicht zusammen heften und nicht in Folien
  • Falls Sie eine CD einsenden, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag mit Ihrer Adresse bei, damit wir Ihnen die CD zurücksenden können. Sollte dies nicht dabei sein, wird die CD vernichtet.

Unvollständige Postanfragen werden nicht bearbeitet oder beantwortet. 

Um Ihnen unnötige Fahrten zu ersparen sichten wir vorab die Unterlagen. 

Die Bearbeitung erfolgt sorgfältig und in der Reihenfolge des Eingangs, weshalb es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. 

Wir bitten ausdrücklich um Verständnis und Geduld.  Darüber hinaus bitten wir, von weiteren Anfragen zum Stand der Bearbeitung (per Telefon, schriftlich oder per E-Mail) abzusehen. 

Sobald Ihre Anfrage durch unser Team geprüft und bearbeitet wurde, werden wir uns unaufgefordert bei Ihnen melden.

Bitte senden Sie die Unterlagen immer vollständig ein damit ein reibungsloser Verlauf möglich ist.

Uns ist bewusst, dass Sie unter einem hohen Leidensdruck stehen und diese Behandlung für Sie mit neuer Hoffnung verbunden ist. 

Für Interessenten die keine deutsche Krankenversicherung besitzen und/oder aus dem Ausland kommen (dazu zählt auch Österreich und die Schweiz), bitten wir direkt Kontakt mit IMS (International Medical Service) aufzunehmen:

If you do not have German health insurance, please contact our International Medical Service (IMS) via the links provided below to request a consultation for a preliminary review of medical documents to determine your eligibility for interventional treatment and inquire about the expected costs for consulation and treatment.


info-international@uniklinik-freiburg.de
https://www.uniklinik-freiburg.de/cccf/patienten/international-patients.html

Die gesamte HiFUS Broschüre zum Download

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Sektion Ultraschall-Chirurgie des Gehirns - MRgFUS-Unit

PD Dr. Bastian Sajonz, M.Sc.

Sektionsleiter, Geschäftsführender Oberarzt

Prof. Dr. med. Volker A. Coenen

Abteilungsleiter Stereotaktische Neurochirurgie

Sektion Ultraschall-Chirurgie des Gehirns - MRgFUS-Unit

Abteilung Stereotaktische und Funktionelle Neurochirurgie
Klinik für Neurochirurgie
Neurozentrum
Universitätsklinikum Freiburg
Breisacher Str. 64
D-79106 Freiburg
Telefon: 0761 270-50630
Telefax: 0761 270-50100
E-Mail:   nez.sekretariat.coenen@uniklinik-freiburg.de