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Forschung braucht Vertrauen

Damit Sie sich auf Ihre Ihre Forschung konzentrieren können

Wissenschaftliche Forschung und Datenschutz sind miteinander vereinbar

Die DSGVO privilegiert Forschung an mehreren Stellen. 

"Dazu gehört beispielsweise die Regelung in Artikel 5 Absatz 1 lit. b DSGVO, wonach Forschungszwecke vereinbar mit dem ursprünglichen Zweck sein können, zu dem die Daten einmal erhoben wurden.  Dies entspricht dem politischen Ziel der Europäischen Union, den wissenschaftlichen Fortschritt zu fördern sowie ihre wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen dadurch zu stärken, dass ein europäischer Forschungsraum geschaffen wird. Die DSGVO zielt daher darauf ab, einen Ausgleich zwischen der Forschungsfreiheit auf der einen Seite und dem Recht des Einzelnen auf Achtung seines Grundrechts auf Datenschutz zu schaffen. So weist Artikel 89 DSGVO darauf hin, dass Verarbeitungen von personenbezogenen Daten für die wissenschaftliche Forschung geeigneten Garantien für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen im Sinne der DSGVO unterliegen, mit denen insbesondere die Achtung des Grundsatzes der Datenminimierung gewährleistet werden muss. [...] Soweit ein Zugriff auf identifizierende Angaben nicht durch geeignete innovative Methoden ausgeschlossen werden kann, sollten Anonymisierung, Pseudonymisierung, Datentreuhänderschaften [Hervorhebung durch uns] und andere Instrumente vorgesehen werden." [1]

Die Treuhandstelle stellt also eine geeignete Garantie für die Nutzung personenbezogener Daten zu Forschungszwecken dar.

[1] Entschließung der 103. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 23. März 2022: "Wissenschaftliche Forschung – selbstverständlich mit Datenschutz")

Pseudonymisierung

Insbesondere bei der Weitergabe von Daten ist eine sichere Pseudonymisierung unerlässlich. Die Treuhandstelle unterstützt Sie sowohl bei manueller Pseudonymisierung von Listen als auch bei automatisierter Pseudonymisierung mittels ETL-Prozessen.

Sekundärnutzung von Daten

Sie wollen bereits vorhandene Daten nutzen, z.B. im Rahmen der (Eigen-)Forschung oder zur Qualitätsverbesserung?

Wenden Sie sich vertrauensvoll an das Datenintegrationszentrum.

Sie möchten für Ihr Projekt personenbezogenen Daten sicher pseudonymisieren oder Ihr Konzept sieht die Nutzung einer Treuhandstelle vor, dann wenden Sie sich gern an uns.

Besuchen Sie uns auch im Intranet.

Die THS nutzt die Software der Unabhängigen Treuhandstelle Greifswald: gICS, E-PIX & gPAS

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