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Aktuelles

Betriebsärztlicher Dienst

Durchgangsärzte

Grundsätzlich ist jeder Vertragsarzt verpflichtet, bei Arbeitsunfällen die Erstversorgung des Patienten durchzuführen. Patienten dürfen daher nicht ohne Erstversorgung abgewiesen oder weiter vermittelt werden. Nach der Erstversorgung z.B. durch den Hausarzt kann es dennoch erforderlich sein, dass ein sogenannter D-Arzt (Durchgangsarzt) aufgesucht werden muss, z.B. wenn Heil- oder Hilfsmittel verordnet werden müssen, die Behandlung voraussichtlich länger als 7 Tage dauern wird oder eine Krankschreibung über den Unfalltag hinaus erforderlich ist. Natürlich kann auch primär ein D-Arzt aufgesucht werden.

Hier finden Sie ein aktuelles Verzeichnis der Durchgangsärzte in Ihrer Nähe.
Außerdem steht im Universitäts-Notfallzentrum sowie in der Notaufnahme des St.-Josefs-Krankenhauses rund um die Uhr ein D-Arzt zur Verfügung.