Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Betriebsärztlicher DienstDas Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) richtet sich an Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind und in einem Beschäftigungsverhältnis zu einer der durch den Betriebsärztlichen Dienst betreuten Einrichtungen stehen.
Ziel des BEM ist es, gemeinsam mit der betroffenen Person Möglichkeiten zu erörtern, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und die Beschäftigungsfähigkeit erhalten werden kann.
Die Teilnahme am BEM ist freiwillig. Die betroffenen Beschäftigten erhalten ein vertrauliches Informationsgespräch an einer der möglichen Stellen des BEM-Integrationsteams. Die Durchführung des BEM erfolgt durch die jeweils zuständige BEM-Stelle.
Der Betriebsärztliche Dienst kann auf Wunsch der betroffenen Person in das BEM einbezogen werden. Das BEM kann grundsätzlich auch ohne Beteiligung des Betriebsärztlichen Dienstes durchgeführt werden.
Weitere Informationen zum BEM sowie zu den zuständigen Ansprechpersonen und BEM-Stellen finden Beschäftigte auf den jeweiligen Intranetseiten ihrer Einrichtung.
