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Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen

Betriebsärztlicher Dienst

Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen finden routinemäßig oder bei aktuellen Fragestellungen statt. Sie dienen zum Erhalt eines Überblicks der verschiedenen Arbeitsplätze, zur Feststellung von Arbeitsschutzdefiziten und  zur Beratung im Hinblick auf Maßnahmen für die Mängelbeseitigung. Diese Begehungen werden in der Regel zusammen mit Vertretern der Abteilung Arbeitssicherheit und dem Personalrat durchgeführt. 

Bei Bedarf können individuelle arbeitsplatzbezogene Begehungen durchgeführt werden.Für eine Terminvereinbarung zur Beratung können Sie sich über die Terminverwaltung an unsere Betriebsärzte wenden.