Impfungen
Betriebsärztlicher DienstIn unserer Sprechstunde bieten wir Ihnen nahezu alle von der STIKO empfohlenen Impfungen an.
Rein beruflich indizierte Impfungen
Die Kosten für Impfungen, die ausschließlich aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit indiziert sind, trägt in der Regel der jeweilige Arbeitgeber. Sofern Sie solche Impfungen extern erhalten haben, müssen sie den Impfnachweis in bestimmten Fällen beim Betriebsärztlichen Dienst vorlegen. Die Dokumentation von anerkennungspflichtigen, extern durchgeführten Impfungen muss den Kriterien des § 22 Abs. 1 IfSG vollständig entsprechen.
Andere empfohlene Impfungen
Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) unabhängig von der beruflichen Tätigkeit für Sie empfohlen werden, erfolgen zu Lasten Ihrer Krankenversicherung. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen hierfür eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorlegen.
Nicht möglich ist derzeit die Durchführung solcher Impfungen
- wenn Sie Ihre eGK beim Impftermin nicht dabei haben
- für Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung im EU-Ausland
- für Versicherte der mhplus-Krankenversicherung
- in seltenen Fällen, wenn Ihre GKV die Kostenübernahme für die jeweilige Impfung ablehnt
