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Infektionskrankheiten

Betriebsärztlicher Dienst

Bei Brucella melitensis handelt es sich um einee extrem kontagiöse Form von Brucellen, welche spezielle Postexpositionsmaßnahmen (ggf. Postexpositionsprophylaxe - PEP) bei allen Kontaktpersonen erforderlich machen (insbesondere Exposition von Laborpersonal).

Anhand der Empfehlungen der CDC etc. erfolgte eine Einteilung aller betroffenen Mitarbeiter in folgende Kategorien:

(Erläuterung zu den Risikogruppen: laut CDC-Definition (MMWR 2008/ 57(02): 39-42 bzw. Uptodate 2017; Traxler et al. JCM 2013; 51: 3132 – 3136: Review of Brucellosis Cases freom Laboratory Exposures in the United States in States 2008 to 2011 and Improved Strategies for Disease Prevention.)

  • High Risk: Personen mit direkter Exposition, z. B. Riechen an der Kultur, Hautkontakt, Pipettieren mit dem Mund, Verarbeitung von Koloniematerial auf dem offenen Tisch (außerhalb einer Biosafety level 3 Sicherheitswerkbank) bzw. Personen, die sich im Raum in der Nähe dieser Laborarbeiten aufgehalten haben (innerhalb von 1,5 m Umkreis). Personen, die sich im Raum aufgehalten haben, währenddessen eine Verarbeitung eines B. melitensis-Isolates durchgeführt wurde, bei der eine Aerosolbildung angenommen werden muss, z. B. Vortexen, Katalase-Test.
  • Low Risk: Alle Personen, die sich während der Bearbeitung (Manipulation) von Brucella-Kulturen in einem Abstand von > 1,5 m im gleichen Raum aufgehalten haben (die Kriterien für eine high risk-Exposition sind nicht gegeben).
  • No Risk: Alle laut CDC Definition "exponierten Personen" die sich während der Bearbeitung (Manipulation) von Brucella-Kulturen in den Räumlichkeiten des Varialabors aufgehalten haben und auf die keine High Risk oder Low Risk Definition zutrifft.

Symptomatik

Die Brucellosen sind zyklische Allgemeininfektionen. Die Manifestationen der Erkrankung sind ausgesprochen vielfältig und variabel (Inkubationszeit 5-60 Tage):

  • Subklinisch verlaufende Brucellose: Bis zu 90% aller Infektionen verlaufen subklinisch. Sie lassen sich nur über den Nachweis spezifischer Antikörper erkennen.
  • Akute bis subakute Brucellose: Der Beginn ist entweder schleichend (meist bei B. abortus) oder plötzlich (häufiger bei B. melitensis) mit Fieber, Übelkeit, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Nachtschweiß. Der Fieberverlauf erstreckt sich über 7-21 Tage und kann von 2- bis 5-tägigen fieberfreien Intervallen unterbrochen sein (undulierendes Fieber).

Postexpositionsprophylax

  • High Risk: PEP mit Doxycyclin 100 mg 1-0-1, ggf. plus Rifampicin 600 mg 1x/d jeweils über 3 Wochen; wöchentliche Laborkontrolle: BB, GPT, Kreatinin; Serologie Tag 0; 2 und 4 Wochen sowie 3 und 6 Monate nach Exposition; Symptom- und Fiebertagebuch (2x/Woche)
  • Low Risk: Serologie Tag 0; 2 und 4 Wochen sowie 3 und 6 Monate nach Exposition; Symptom- und Fiebertagebuch (2x/Woche)
  • No Risk: Serologie Tag 0 und Beratung

Hintergrundinformationen:

Sie finden unter den folgenden Links ausführliche Informationen zum Thema Brucella melitensis mit Hinweisen zu sämtlichen Hygienemaßnahmen:

• RKI-Ratgeber für Ärzte – Brucellose:
http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Brucellose.html

• RKI Infektionskrankheiten von A-Z - Brucellose
http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/B/Brucellose/Brucellose.html

• CDC – Brucellosis:
https://www.cdc.gov/brucellosis/
www.cdc.gov/brucellosis/laboratories/index.html
www.cdc.gov/brucellosis/pdf/brucellosi-reference-guide.pdf
www.cdc.gov/mmwr/preview/mmwrhtml/mm5702a3.htm

(Formular im Intranet aufrufbar)

(Formulare im Intranet aufrufbar)

Sie finden unter den folgenden Links ausführliche Informationen zum Thema Skabies mit Hinweisen zu sämtlichen Hygienemaßnahmen:

Weiterführende Informationen und Formulare sind nur im Intranet aufrufbar.

Aktuelle Informationen zur Infektionsprävention: Masern

Gemeinsame Information der Infektionsprävention und Krankenhaushygiene und des Betriebsärztlichen Dienstes.

Zur Zeit werden in Freiburg und Umgebung wieder vermehrt Masernfälle registriert. Aktuell sind mehrere Personen im Alter von 10 Monaten bis 40 Jahren gemeldet. Alle an Masern Erkrankten waren nicht geimpft. Eine Zunahme der Fälle wird erwartet. Masern sind hoch ansteckend und können auch bei Erwachsenen zu folgenschweren Erkrankungen führen. Masern-Viren werden ausschließlich von Mensch zu Mensch übertragen. Nahezu jeder Kontakt zwischen einer nicht geimpften / empfänglichen Person und einem Erkrankten führt zu einer Ansteckung. Beim Husten, Niesen oder Sprechen können sich die Erreger in kleinen Speicheltröpfchen über die Luft verbreiten und eingeatmet werden. Bereits bei Verdacht auf Masern ist eine sofortige Isolierung des Patienten sowie Tragen von persönlicher Schutzausrüstung von allen Mitarbeitern zwingend erforderlich.

Es besteht Meldepflicht an das Gesundheitsamt bereits bei V. a. Masern! (Tel: 2187 – 3212; Fax: - 3299).

Bitte prüfen Sie Ihren Impfstatus! Bereits 3-5 Tage vor Auftreten des charakteristischen Exanthems können Infizierte die Erreger übertragen. Nur eine vollständige Impfung bietet einen effektiven Schutz von Patienten, Mitarbeitern und Angehörigen. Unter Zugrundelegung der Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut ist auf folgende Sachverhalte besonders hinzuweisen: Als empfängliche (ungeschützte) Personen gelten: Alle nach 1970 Geborenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder nur einer Impfung im Kindesalter. Diese Personen sollen unverzüglich eine einmalige Impfung gegen Masern (MMR- Impfung) erhalten. Eine Impfung als sogenannte Überholimpfung wird empfänglichen Personen auch noch innerhalb 3 Tagen nach einer Masernexposition empfohlen, ist dann jedoch nicht immer in jedem Einzelfall ausreichend wirksam. Diese Impfempfehlung gilt auch bei Einhaltung der Isolations- und Hygienemaßnahmen und auch bei Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung wie FFP2 Masken. Als geschützte Personen gelten: Alle nach 1970 Geborenen mit zwei dokumentierten Impfungen im Kindesalter oder einer dokumentierten Impfung im Erwachsenalter. Mitarbeiter können sich zum Impfbuchcheck, zur Feststellung des Immunstatus sowie zur Beratung an den Betriebsärztlichen Dienst wenden.

Hintergrund Festlegung Impfung und Geburtsjahr:

In den USA wurde die Masern-Impfung Anfang der 60er Jahre eingeführt, daher ist bei Masern in den USA die Grenze bei 1957 (General Recommendations on Immunization):

https://www.cdc.gov/mmwr/pdf/rr/rr6002.pdf
https://www.cdc.gov/mmwr/pdf/rr/rr6007.pdf

In Deutschland wurde die Masern-Impfung Anfang der 70er Jahre eingeführt. Da die Masern extrem kontagiös sind, sind praktisch alle Einwohner, die vor 1970 geboren sind mit Masern infiziert, so dass eine Impfung nicht erforderlich ist, da nach durchgemachter Masern-Infektion i.d.R. Immunität besteht:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Masern.html

Daher empfiehlt die STIKO für Deutschland, einschließlich bei Beschäftigten im Gesundheitswesen, die Masern-Impfung nur für nach 1970 Geborene:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2018/Ausgaben/34_18.pdf?__blob=publicationFile

Enge Kontaktpersonen haben ein erhöhtes Risiko, an einer Meningokokken-Infektion zu erkranken, und sollten daher über Frühsymptome (Fieber, Schüttelfrost, Kopfschmerzen) informiert werden, bei denen unbedingt ein Arzt konsultiert werden muss. Insgesamt sind jedoch nur 1 bis 2% aller Fälle sekundäre Fälle. Das höchste Risiko haben enge Haushaltskontaktpersonen, deren Erkrankungsrisiko in verschiedenen Studien zwischen 400- bis 1.200-fach gegenüber der Allgemeinbevölkerung erhöht ist, wenn keine Chemoprophylaxe erfolgt.

Krankenhauspersonal hat nach Kontakt nur dann ein erhöhtes Risiko, wenn Kontakt mit respiratorischen Sekreten stattfindet, z. B. durch Mund-zu-Mund-Beatmung oder wenn ohne Atemschutz intubiert oder tracheal abgesaugt wurde.

Nach den Empfehlungen der STIKO sind enge Kontaktpersonen:

  • alle Haushaltsmitglieder
  • Personen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie mit oropharyngealen Sekreten des Patienten in Berührung gekommen sind, z.B. Intimpartner, enge Freunde, evtl. feste Banknachbarn in der Schule, medizinisches Personal, z. B. bei Mund-zu-Mund-Beatmung, Intubation und Absaugen des Patienten ohne Atemschutz und ohne geschlossene Absaugsysteme
  • Kontaktpersonen in Kindereinrichtungen mit Kindern unter 6 Jahren – bei guter Gruppentrennung nur die betroffene Gruppe
  • enge Kontaktpersonen in sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen mit haushaltsähnlichem Charakter, z. B. Internaten, Wohnheimen sowie Kasernen.

Postexposititionelle Prophylaxe

Die Chemoprophylaxe muss schnellstmöglich durchgeführt werden. Sinnvoll ist eine solche Maßnahme für eine der aufgeführten engen Kontaktpersonen maximal bis 10 Tage nach dem letzten Kontakt zu einem Erkrankten (7 Tage vor Ausbruch seiner Erkrankung bis 24 Stunden nach Beginn der antibiotischen Behandlung).

Für Erwachsene wird Ciprofloxacin (einmalige Dosis 500 mg p.o.) für die Chemoprophylaxe von der STIKO (STIKO-Empfehlungen 2018/2019) empfohlen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

In Abstimmung zwischen Betriebsärztlichen Dienst, IuK und Gesundheitsamt Freiburg wurden als exponierte Kontaktpersonen dieses Patienten definiert: MitarbeiterInnen, die körperlichen Kontakt (Untersuchungssituation) oder Schleimhautkontakt (Abstrichentnahme, Anhusten) zum Mumpspatienten hatten, gelten als exponierte Kontaktpersonen. Nach derzeitigem Kenntnisstand betrifft dies den Pflege- und Ärztlichen Dienst, der unmittelbar am Patienten tätig war. Bei nicht unmittelbar am Patienten tätigen Berufsgruppen wie Reinigungsdienst gehen wir nicht von exponierten Kontaktpersonen aus.

Grundsätzlich, d. h. unabhängig vom Anlass des Patientenfalles, wird derzeit in Deutschland flächendeckend allen nach 1970 Geborenen eine einmalige Impfung gegen Mumps im Erwachsenenalter empfohlen (Empfehlungen der Ständigen Impfkommission/STIKO 2017/2018, epidemiologisches Bulletin vom 24. August 2017/Nr. 34) bei:

  • unklarem Impfstatus
  • keiner dokumentierten Impfung oder
  • nur einer dokumentierten Impfung in der Kindheit

MitarbeiterInnen, die diesen Impfstatus nicht erfüllen, sollen sich im Betriebsärztlichen Dienst melden und zur Impfberatung/Impfung vorstellen (unabhängig von bisherigen Erfassungslisten). Maßgeblich für die Dokumentation früherer Impfungen ist der Nachweis im Impfbuch. Eigenangaben zu einer bereits früher durchgemachten Mumpserkrankung gelten als unzuverlässig.

Falls MitarbeiterInnen innerhalb der nächsten 3 Wochen nach dem Patientenkontakt Zeichen einer Mumpserkrankung entwickeln sollten (siehe angefügten Infoblatt des Gesundheitsamtes), sollen sie sich bitte umgehend an den Betriebsärztlichen Dienst oder Ihren Hausärztin/Hausarzt wenden. Auch bei geimpften oder bereits früher an Mumps erkrankten Personen sowie bei den vor 1971 Geborenen ist in Einzelfällen eine Erkrankung/Wiedererkrankung möglich. Eine zuverlässige Diagnostik bei Symptomen bietet lediglich ein Rachenabstrich. Eine Blutuntersuchung wird nicht empfohlen.

Wir bitten um unverzügliche Weitergabe dieser betriebsärztlichen Information an Ihre Mitarbeiter, die im Zeitraum vom 22.11.18-8.12.18 in den oben genannten Abteilungen eingesetzt oder an der unmittelbaren Patientenbehandlung, möglicherweise auch konsiliarisch, beteiligt waren.

Weiterführende Informationen finden Sie unter folgenden Links:

RKI - Mumps
Ratgeber Mumps (www.infektionsschutz.de)

Wichtige Informationen für Beschäftigte, welche Kontakt zu Patienten mit Varizellen-Erkrankung haben.

Als empfänglich für eine Infektion mit Varizellen gelten Beschäftigte

  • die sich nicht erinnern können, als Kind sicher eine Windpockenerkrankung durchgemacht
    zu haben oder
  • die nicht gegen Windpocken geimpft sind (2 Impfdosen) oder
  • die bei serologischer Testung keinen Nachweis spezifischer Antikörper haben

Wir empfehlen, empfängliche Beschäftigte nicht in Kontakt mit Patienten für den Zeitraum der Isolierungsmaßmaßnahmen kommen zu lassen (auch nicht mit persönlicher Schutzausrüstung wie FFP2 Masken)

Eine postexpositionelle Impfung innerhalb von 5 Tagen nach Exposition ist bei empfänglichen Personen möglich.

Beschäftige mit stattgehabtem oder vorgesehenem Kontakt zur Patientin können sich bei Klärungsbedarf zu ihrer individuellen Empfänglichkeit und Fragen einer postexpositionellen Impfung an den Betriebsärztlichen Dienst wenden, ebenso Beschäftigte mit Klärungsbedarf aufgrund einer Immunschwäche sowie Schwangere und Stillende.

Ausführliche Informationen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zu Erkrankungen durch Varizellen-Zoster-Virus finden Sie unter: