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Vaterschaftstest / Abstammungsbegutachtung

Unser Angebot

Im Institut für Rechtsmedizin der Universität Freiburg beschäftigen wir uns seit vielen Jahren mit fraglichen Abstammungsverhältnissen. In diesem Rahmen führen wir Abstammungsgutachten und Vaterschaftstests für Staatsanwaltschaften, Familiengerichte und für private Auftraggeber durch.

Wie funktioniert ein Vaterschaftstest?

An der Erbsubstanz DNS (Desoxyribonukleinsäure; engl. DNA) werden sog. Short-Tandem-Repeats (STR-Systeme) untersucht. Dies sind Abschnitte an definierten Stellen innerhalb des menschlichen Erbguts, an denen jeweils eine bestimmte, kurze Abfolge der vier Grundbausteine der DNS (Adenin, Thymin, Cytosin, Guanin) mehrfach wiederholt wird. Die Anzahl dieser Wiederholungen (Merkmal) kann von Person zu Person unterschiedlich sein.

Da jeder Mensch jeweils die Hälfte seiner Erbmerkmale von der Mutter und vom Vater erbt, können beim Kind eine Reihe von Merkmalen festgestellt werden, die vom leiblichen Vater stammen müssen. Es wird überprüft, ob der als Vater in Frage kommende Mann (Putativvater) alle diese erforderlichen Merkmale aufweist. Ist dies der Fall, wird die biostatistische Wahrscheinlichkeit berechnet, mit der es sich bei dem untersuchten Mann um den leiblichen Vater des Kindes handelt.

Was wird untersucht?

Zur Untersuchung der DNA werden Wangenschleimhaut-Abriebe mittels Wattetupfer entnommen. Blutentnahmen sind nach aktuellem Standard nicht erforderlich.

Ablauf und Gutachten Vaterschaftstest

Wenn Sie ein Abstammungstest bei uns durchführen lassen möchten, nehmen Sie bitte zunächst telefonisch Kontakt zu uns auf. Generell findet die Probenentnahme hier im Haus durch eine(n) unserer MitarbeiterInnen statt. Es können aber, nach Absprache, auch andere Institutionen (Gesundheitsämter oder Hausärzte) mit der Entnahme beauftragt werden. Für die Durchführung des Vaterschaftstests benötigen alle beteiligten Personen gültige Personalausweise (falls bei Kindern noch nicht ausgestellt, eine gültige Geburtsurkunde). Zur Identitätssicherung werden ein Lichtbild, ein Fingerabdruck und eine Ausweiskopie angefertigt. Wenn uns alle benötigten Dokumente und Proben vorliegen und der Vaterschaftstest bezahlt ist, beginnen wir mit der Analyse. Diese dauert, je nach Probenaufkommen, ca. 2 Wochen. Nach Abschluss und Auswertung der Analysen bekommen Sie ein gerichtlich verwertbares Gutachten zugesandt.

Folgende Preise erheben wir für die Durchführung der Analysen und die Erstellung des Gutachtens:

  • 500 €  bei bis zu 3 Personen (z. B Vater+Mutter+Kind)
  • 185 € jede weitere Person

Die Angaben sind exklusive MwSt. und ggf. anfallender Kosten bei einer Probenentnahme außerhalb des Institutes.

Gerne beraten wir Sie auch zu den Kosten bei speziellen Anfragen.

Wie sicher ist ein solcher Test?

Wenn der untersuchte Mann die für die Vaterschaft erforderlichen Merkmale besitzt, wird anhand von biostatistischen Daten die Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft berechnet. Hierbei werden in unseren Gutachten Werte erreicht, die weit über den geforderten 99,9% liegen, da mehr Systeme untersucht werden als vorgeschrieben. Bei einer so hohen Wahrscheinlichkeit gilt die Vaterschaft als “praktisch erwiesen“. Eine Wahrscheinlichkeit von 100% kann aus mathematischen Gründen nicht erreicht werden. Weist der Mann in wenigstens vier der untersuchten STR-Systeme NICHT die erforderlichen Merkmale auf, so wird er von der Vaterschaft ausgeschlossen.

Werden bei einem Vaterschaftstest Krankheiten erkannt?

Erbkrankheiten oder andere persönliche Eigenschaften (z. B. Haar- oder Augenfarbe etc.) können anhand der durchgeführten Untersuchungen nicht festgestellt werden.

Mehrlingstest

Mittels der DNA-Analyse kann auch bestimmt werden, ob Zwillinge bzw. Mehrlinge ein- oder mehreiig sind.

Spezielle Fragestellungen

Bei speziellen Fragstellungen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere WissenschaftlerInnen.

Geheime Tests?

Nach dem Gendiagnostikgesetz sind „heimliche“ Vaterschaftstests nicht zulässig. Voraussetzung für eine Untersuchung ist in jedem Fall, dass alle beteiligten Personen über die Untersuchung in Kenntnis gesetzt werden und zustimmen. Bei minderjährigen Kindern muss das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten vorliegen.

Warum sollten Sie uns beauftragen?

  • Wir sind ein akkreditiertes, universitäres Labor, welches einer stetigen Kontrolle nach DIN ISO 17025 unterliegt.
  • Unser Labor nimmt seit vielen Jahren erfolgreich an unterschiedlichen Laborleistungstests teil.
  • Zu unseren Auftraggebern zählen zahlreiche Familiengerichte und Staatsanwaltschaften.
  • Auch unsere in privatem Auftrag erstellten Gutachten sind selbstverständlich gerichtlich verwertbar.
  • Ihre Daten werden absolut vertraulich behandelt.

Forensische Molekularbiologie:
Telefon: 0761 203-6866 • Telefax: 0761 203-6858 • Email: irm.dna@uniklinik-freiburg.de

Institut für Rechtsmedizin • Albertstraße 9 • 79104 Freiburg
Telefon: 0761 203-6853 • Telefax: 0761 203-6858 • Email: rechtsmedizin@uniklinik-freiburg.de