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Gegenstand des Studiums

Nach der Approbationsordnung ist es Aufgabe der zahnärztlichen Ausbildung, die Zahnärztin/den Zahnarzt für ihren/seinen Beruf auf wissenschaftlicher Grundlage praxisbezogen auszubilden. So nimmt neben der theoretischen die praktische Ausbildung breiten Raum ein.

Die Zahnmedizin befasst sich mit der Diagnose und Therapie von Zahn- Mund- und Kieferkrankheiten. Die praktische Arbeit am Patienten umfasst die Zahnerhaltung, die zahnärztliche Chirurgie, prothetische Maßnahmen sowie das Regulieren von Zahn- und Kieferanomalien.

Daneben liegt eine wichtige Aufgabe in der Prophylaxe durch Aufklärung über die Ursachen von Zahn- und Zahnbetterkrankungen (präventive Zahnheilkunde).

Die Ausbildung umfasst ein Studium der Zahnheilkunde von 10 Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule, das sich aus einem vorklinischen und einem klinischen Teil von je mindestens 5 Semestern zusammensetzt.

Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prüfung zehn Semester und sechs Monate.

Im Rahmen der Ausbildung sind folgende staatliche Prüfungen abzulegen

  • Naturwissenschaftliche Vorprüfung,
  • Zahnärztliche Vorprüfung,
  • Zahnärztliche Prüfung.


Der vorklinische Studienabschnitt wird mit der Zahnärztlichen Vorprüfung, dem Physikum, beendet, umfasst jedoch eine weitere Prüfung nach dem zweiten Fachsemester: Die Naturwissenschaftliche Vorprüfung wird auch Vorphysikum genannt. Nach vollständig abgelegten Prüfungen des vorklinischen Teils kann nach Beendigung des klinischen Studienabschnitts das Staatsexamen bzw. die Zahnärztliche Prüfung abgelegt werden.

Die Anzahl der zu belegenden prüfungsrelevanten Veranstaltungen ist groß und sehr zeitintensiv. Größtenteils sind dies Veranstaltungen, die inhaltlich aufeinander aufbauen und somit den Studierenden wenig Freiraum in der Gestaltung ihres Studiums lassen.

Nach dem Abschluss des Studiums ist eine Vorbereitungszeit von zwei Jahren notwendig, um als Kassenärztin/Kassenarzt zugelassen zu werden. Diese Assistenzarztzeit kann entweder bei einer niedergelassenen Zahnärztin/einem Zahnarzt oder in einer Universitätszahnklinik abgeleistet werden. Durch eine weitere vierjährige Gesamtausbildung ist eine Spezialisierung zum Facharzt für Kieferorthopädie oder Oralchirurgie möglich.

Department für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Studiendekanat Zahnmedizin
Hugstetterstr. 55
D-79106 Freiburg

Studiendekanin
Prof. Dr. Katja Nelson

Ansprechpartnerinnen: