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Die Naturwissenschaftliche Vorprüfung

Voraussetzungen für die Zulassung zur Naturwissenschaftlichen Vorprüfung

Die Naturwissenschaftlichen Vorprüfungen finden in der Regel in der Zeit vom 10. Februar bis 30. April und vom 10. Juli bis 31. Oktober statt. Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung im ersten Prüfungshalbjahr ist bis zum 25. Januar und zur Prüfung im zweiten Prüfungshalbjahr bis zum 25. Juni einzureichen.

Bei der Meldung zur Naturwissenschaftlichen Vorprüfung sind Nachweise über die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen zu erbringen:

a) während eines Semesters Teilnahme an einer Vorlesung über Zoologie oder Biologie, während zweier Semester Teilnahme an je einer Vorlesung über Physik und Chemie;

b) während eines Semesters regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einem physikalischen und einem chemischen Praktikum

Sprachanforderungen:

Der Nachweis einer Leistungsnote in Latein oder über das Latinum kann ersetzt werden durch den Nachweis über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einem von der Hochschule durchgeführten Kursus über medizinische Terminologie.

Der Besuch der Vorlesungen wird durch die Studienbücher oder die an der jeweiligen Universität vorgesehenen entsprechenden Unterlagen, die Teilnahme an den praktischen Übungen durch entsprechende Zeugnisse nachgewiesen.

Darüber hinaus hat die/der Studierende nachzuweisen, dass sie/er nach Erlangung des Reifezeugnisses mindestens zwei Semester an deutschen Universitäten ordnungsgemäß Zahnheilkunde studiert hat.

Ablauf der Naturwissenschaftlichen Vorprüfung

Die Naturwissenschaftliche Prüfung ist als einheitliches Ganzes anzusehen und soll in der Regel an drei aufeinanderfolgenden Wochentagen stattfinden.

Studierende, die zur Prüfung zugelassen sind, werden mindestens acht Tage vor ihrem Beginn schriftlich unter Angabe der für die einzelnen Fächer festgesetzten Prüfungszeiten zur Prüfung eingeladen.

Anforderungen in der Naturwissenschaftlichen Vorprüfung

Die Naturwissenschaftliche Vorprüfung umfasst folgende Fächer:

  • Physik
  • Chemie
  • Biologie

 

Regelung zur Nachprüfung in der Naturwissenschaftlichen Vorprüfung

Die Prüfungstermine werden durch das Studiendekanat Zahnmedizin organisiert und den Prüfungsgruppen zugewiesen. Ein Rücktritt von den Prüfungen bei Krankheit ist nur nach Vorlage eines geeigneten Attests möglich und muss rechtzeitig vor der Prüfung erfolgen. Bei einem Rücktritt von einer Prüfung kann diese Prüfung erst im Rahmen des darauffolgenden Prüfungszeitraumes nachgeholt werden. In begründeten Ausnahmefällen (Härtefall) kann ein Antrag auf eine Nachprüfung im aktuellen Prüfungszeitraum bei der Studiendekanin/dem Studiendekan für das Fach Zahnmedizin gestellt werden. Dabei soll der Nachprüfungstermin noch innerhalb der vorlesungsfreien Zeit des aktuellen Prüfungszeitraumes liegen. Ist das nicht möglich, dann erfolgt die Prüfung im darauffolgenden Prüfungszeitraum.


Department für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Studiendekanat Zahnmedizin
Hugstetterstr. 55
D-79106 Freiburg

Studiendekanin
Prof. Dr. Katja Nelson

Ansprechpartnerinnen: