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Die Zahnärztliche Vorprüfung

Voraussetzungen für die Zulassung zur Zahnärztlichen Vorprüfung

Die Zahnärztlichen Vorprüfungen finden in der Regel in der Zeit vom 10. Februar bis 30. April und vom 10. Juli bis 31. Oktober statt. Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung im ersten Prüfungshalbjahr ist bis zum 25. Januar und zur Prüfung im zweiten Prüfungshalbjahr bis zum 25. Juni einzureichen (siehe jeweilige Ankündigung).

Bei der Meldung zur Zahnärztlichen Vorprüfung haben die Studierenden nachzuweisen, dass sie die Naturwissenschaftliche Vorprüfung vollständig bestanden und nach Erlangung des Reifezeugnisses mindestens fünf Semester Zahnheilkunde studiert haben.

Ferner sind die Nachweise beizufügen, dass die Studierenden

a) folgende Vorlesungen gehört haben:

  • während eines Semesters je eine Vorlesung über Histologie und Entwicklungsgeschichte,
  • während zweier Semester je eine Vorlesung über Physiologie, physiologische Chemie und Werkstoffkunde,
  • während dreier Semester eine Vorlesung über Anatomie

b) an folgenden praktischen Übungen regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen haben:

während eines Semesters

  • an den anatomischen Präparierübungen,
  • an einem physiologischen und einem physiologisch-chemischen Praktikum,
  • an einem mikroskopisch-anatomischen Kursus,
  • an einem Kursus der technischen Propädeutik,
  • an einem Phantomkurs der Zahnersatzkunde (Phantomkurs I) und

während der vorlesungsfreien Monate

  • an einem weiteren Phantomkursus der Zahnersatzkunde (Phantomkurs II)

Ablauf der Zahnärztlichen Vorprüfung

Die Prüfung ist als einheitliches Ganzes anzusehen. Sie soll an zehn aufeinanderfolgenden Werktagen stattfinden, und zwar so, dass auf die Prüfung in Anatomie, Physiologie und physiologische Chemie je ein Tag und auf die Prüfung in Zahnersatzkunde sieben Tage entfallen.

Studierende, die zur Prüfung zugelassen sind, werden mindestens acht Tage vor Beginn der Prüfung schriftlich unter Angabe der für die einzelnen Fächer festgesetzten Prüfungszeiten zur Prüfung eingeladen.

Anforderungen in der Zahnärztlichen Vorprüfung

Die Zahnärztliche Vorprüfung umfasst folgende Fächer:

  1. Anatomie
  2. Physiologie
  3. Physiologische Chemie
  4. Zahnersatzkunde

zu 1.:

In der anatomischen Prüfung haben die Studierenden

a) die in einer der Haupthöhlen des Körpers befindlichen Teile nach Form, Lage und Verbindung (situs) zu erläutern,

b) ein ihnen vorgelegtes anatomisches Präparat von Kopf und Hals zu erläutern und im Anschluss daran in einer mündlichen Prüfung gründliche Kenntnisse der Anatomie nachzuweisen, wobei die funktionelle Anatomie des gesamten Kauapparates eingehend zu berücksichtigen ist,

c) zwei mikroskopisch-anatomische Präparate, darunter eines aus dem Gebiet der Zähne und der Mundhöhle, zu erläutern und im Anschluss daran in einer mündlichen Prüfung gründliche Kenntnisse in der Histologie nachzuweisen sowie zu zeigen, dass ihnen die Grundzüge der Entwicklungsgeschichte, besonders der Zähne und der Mundhöhle, bekannt sind.

zu 2. und 3.:

In den Prüfungen in Physiologie und physiologischer Chemie sind neben den allgemeinen die für eine Zahnärztin/einen Zahnarzt erforderlichen besonderen Kenntnisse sowie Kenntnisse der wichtigsten Apparate, Untersuchungsmethoden und Nachweisreaktionen nachzuweisen.

zu 4.:

In der Prüfung in Zahnersatzkunde haben die Studierenden

a) mindestens vier Phantomarbeiten möglichst verschiedener Art auszuführen, für welche die Studierenden die erforderlichen Werkstoffe auf ihre Kosten zu

b) in einer mündlichen Prüfung gründliche Kenntnisse der Werkstoffe und der Herstellungsmethoden des Zahnersatzes unter Berücksichtigung der Anatomie und der Physiologie der Mundhöhle nachzuweisen.

 

Regelung zur Nachprüfung in der zahnmedizinischen Vorprüfung

Die Prüfungstermine werden durch das Studiendekanat Zahnmedizin organisiert und den Prüfungsgruppen zugewiesen. Ein Rücktritt von den Prüfungen bei Krankheit ist nur nach Vorlage eines geeigneten Attests möglich und muss rechtzeitig vor der Prüfung erfolgen. Bei einem Rücktritt von einer Prüfung kann diese Prüfung erst im Rahmen des darauffolgenden Prüfungszeitraumes nachgeholt werden. In begründeten Ausnahmefällen (Härtefall) kann ein Antrag auf eine Nachprüfung im aktuellen Prüfungszeitraum bei der Studiendekanin/dem Studiendekan für das Fach Zahnmedizin gestellt werden. Dabei soll der Nachprüfungstermin noch innerhalb der vorlesungsfreien Zeit des aktuellen Prüfungszeitraumes liegen. Ist das nicht möglich, dann erfolgt die Prüfung im darauffolgenden Prüfungszeitraum.

 


Department für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Studiendekanat Zahnmedizin
Hugstetterstr. 55
D-79106 Freiburg

Studiendekanin
Prof. Dr. Katja Nelson

Ansprechpartnerinnen: