AGG-Beschwerdestelle bei Diskriminierung
Betriebliche Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) am Universitätsklinikum Freiburg
Das Universitätsklinikum Freiburg setzt sich für ein gleichberechtigtes und diskriminierungsfreies Miteinander ein.
Diskriminierung wird am Universitätsklinikum nicht geduldet.
Die rechtliche Grundlage für den Schutz vor und den Abbau von Diskriminierung bildet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern bzw. zu beseitigen (§ 1 AGG).
Das AGG räumt Beschäftigten in § 13 ein umfassendes Beschwerderecht bei Diskriminierungen mit Bezug zu einem bzw. mehreren der oben genannten Merkmale ein. Allen Beschäftigten des Universitätsklinikums steht in diesen Fällen das Recht zu, eine Beschwerde an die betriebliche Beschwerdestelle des UKF zu richten.
Bitte beachten Sie, dass die AGG-Beschwerdestelle keine Beratung in Diskriminierungsangelegenheiten leistet. Das Beschwerdeverfahren ist ein formales Verfahren des Klinikums, im Unterschied zur vertraulichen Beratung hat die beschwerdeführende Person hier keinen Anspruch auf eine vertrauliche, anonyme Behandlung der Beschwerde.
Das Verfahren kann auch gegen den geänderten Willen der betroffenen Person weitergeführt werden, sofern die Dienststelle zum Handeln verpflichtet ist. Insbesondere, wenn strafbare Handlungen und/oder disziplinarrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.
Im Rahmen eines offiziellen Verfahrens prüft die Beschwerdestelle unter Leitung der Stabsstelle Arbeitsrecht, ob ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot § 7 AGG, also eine Diskriminierung nach dem AGG vorliegt. Dabei wird die Expertise der unten aufgeführten Anlaufstellen am UKF von der Leitung der Beschwerdestelle beratend hinzugezogen. Das UKF ist dafür verantwortlich, dass betroffenen Personen und ihren Unterstützer*innen durch die Beschwerde keine persönlichen und beruflichen Nachteile entstehen.
Die Beschwerde kann postalisch, per E-Mail oder mündlich erfolgen. Die Beschwerde soll das vorgefallene Geschehen umfassend darstellen und mögliche Zeug*innen und Indizien aufführen. Zudem soll möglichst mitgeteilt werden, welche anderen Personen bereits über die Vorfälle informiert wurden und ob bereits Maßnahmen eingeleitet wurden. Die Beschwerde wird dann zeitnah durch die AGG-Beschwerdestelle geprüft.
Wenn Sie ein Beschwerdeverfahren in Betracht ziehen, ist es dringend angeraten, vorab eine vertrauliche Beratung durch eine der unten genannten Anlaufstellen in Anspruch zu nehmen. Hier können Sie sich ergebnisoffen im Vorfeld zum Beschwerdeverfahren und möglichen, weiteren Optionen beraten lassen. Sollten Sie sich für eine formale Beschwerde entscheiden, können die Anlaufstellen auf Wunsch beim Verfassen und Einreichen der Beschwerde unterstützen.
Darüber hinaus stehen Ihnen extern weitere Beratungsangebote zur Verfügung:
Antidiskriminierungsbüro Freiburg
c/o pro familia
Basler Str. 61
79100 Freiburg
Telefon: 0761 / 29625-86 oder 0761 / 29625-87
E-Mail: adbuero.fr@profamilia.de
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
beratung@ads.bund.de
Kontakt AGG-Beschwerdestelle
Sarah Müller, Juristin

