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Pflege von Angehörigen

Wir unterstützen Sie und stehen Ihnen beratend zur Seite, wenn Sie einen/eine Angehörige/n pflegen müssen. Informationen dazu finden Sie in diesem Leitfaden

Bei akutem Pflegefall

Im Akutfall können Sie eine Auszeit von bis zu zehn Arbeitstagen in Anspruch nehmen, um die Pflege Ihrer/Ihres Angehörigen sicherzustellen. Bitte teilen Sie dies dem Arbeitgeber unmittelbar mit.

Ihnen steht in der Zeit ein Pflegeunterstützungsgeld (Lohnersatzleistung: ca. 90 Prozent des Nettoentgelts) zu, dass Sie bei der Pflegekasse oder dem privaten Pflegeversicherungsunternehmen der pflegebedürftigen Person unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung beantragen können.

Pflegezeit

Übernehmen Sie die häusliche Pflege selbst in Voll- oder Teilzeit, dann können Sie bis zu sechs Monate Pflegezeit beanspruchen. Bis zu drei Monate können Sie ihre/n Angehörige/n in der letzten Lebensphase begleiten. Bei einer/einem minderjährigen Angehörigen stehen Ihnen die sechs Monate Pflegezeit auch zu, wenn sie/er außerhäuslich betreut wird. Bitte kündigen Sie die Pflegezeit mindestens zehn Tage vor Beginn an.

Wenn die sechs Monate nicht ausreichen, dann haben Sie Anspruch auf bis zu 24 Monate Familienpflegezeit (teilweise Freistellung, 15 Wochenstunden betriebliche Mindestarbeitszeit) für die häusliche Pflege bzw. bei minderjährigen nahen Angehörigen auch für die Betreuung in einer außerhäuslichen Einrichtung. Die Ankündigungsfrist beträgt acht Wochen.

Ab der Ankündigung besteht für Sie Kündigungsschutz. Dieser beginnt allerdings max. zwölf Wochen vor dem Pflegebeginn.

Beauftragte für Chancengleichheit
Angelika Zimmer

Angelika Zimmer

Telefon: 0761 270-61320
Telefax: 0761 270 61310
angelika.zimmer@uniklinik-freiburg.de

Termine nach Vereinbarung