Qualitätsmeldung
Institut für Klinische PathologieVon wem werden Qualitätsmeldungen durchgeführt?
Die Meldungen auf der Internetseite können von jeder*m durchgeführt werden, der dem Institut eine Nachricht zukommen lassen möchte.
Es besteht die Möglichkeit anonyme Meldungen einzugeben, jedoch ist für etwaige Rückfragen und zur Weiterbearbeitung ein*e Ansprechpartner*in hilfreich.
Alle Eingaben werden geprüft und zurückgemeldet, soweit der/die Melder*in bekannt ist.
Bei langfristig relevanten Themen wird eine Maßnahmenverfolgung inklusive Evaluation angelegt.
Wir gehen von kollegialem und konstruktivem Sprachgebrauch aus und behalten uns vor, persönliche/namentliche Schuldzuweisungen zu streichen.
Definitionen
- Einspruch bezeichnet jede Art von Nachfrage, Widerspruch oder Zweifel in Bezug auf das Befundergebnis.
- Beschwerden sind Äußerungen von Unzufriedenheit über Abläufe, Umgangsweisen, Interaktion, oder sonstiger Umstände. In der Beschwerde kann auch persönliche und gefühlsmäßige Unzufriedenheit geäußert werden.
- Risiko wird gemeldet, wenn der Verdacht besteht, bestimmte Abläufe oder Vorgehensweisen könnten einen negativen Auswirkung auf die Leistungserbringung haben.
- Fehlermeldungen beziehen sich auf Abläufe, die die Behandlung von Proben und/oder technische Verfahren betreffen. Auch eine Korrektur (bereits behobener Fehler) wird als Fehler gemeldet, um die Wahrscheinlichkeit erneuten Auftretens zu reduzieren.
- Verbesserungsvorschläge können jederzeit eingebracht werden.