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Qualitätsmeldung

Institut für Klinische Pathologie

Von wem werden Qualitätsmeldungen durchgeführt?

Die Meldungen auf der Internetseite können von jeder*m durchgeführt werden, der dem Institut eine Nachricht zukommen lassen möchte.
Es besteht die Möglichkeit anonyme Meldungen einzugeben, jedoch ist für etwaige Rückfragen und zur Weiterbearbeitung ein*e Ansprechpartner*in hilfreich.
Alle Eingaben werden geprüft und zurückgemeldet, soweit der/die Melder*in bekannt ist.
Bei langfristig relevanten Themen wird eine Maßnahmenverfolgung inklusive Evaluation angelegt.

Wir gehen von kollegialem und konstruktivem Sprachgebrauch aus und behalten uns vor, persönliche/namentliche Schuldzuweisungen zu streichen.

Definitionen

  • Einspruch bezeichnet jede Art von Nachfrage, Widerspruch oder Zweifel in Bezug auf das Befundergebnis.
  • Beschwerden sind Äußerungen von Unzufriedenheit über Abläufe, Umgangsweisen, Interaktion, oder sonstiger Umstände. In der Beschwerde kann auch persönliche und gefühlsmäßige Unzufriedenheit geäußert werden.
  • Risiko wird gemeldet, wenn der Verdacht besteht, bestimmte Abläufe oder Vorgehensweisen könnten einen negativen Auswirkung auf die Leistungserbringung haben.
  • Fehlermeldungen beziehen sich auf Abläufe, die die Behandlung von Proben und/oder technische Verfahren betreffen. Auch eine Korrektur (bereits behobener Fehler) wird als Fehler gemeldet, um die Wahrscheinlichkeit erneuten Auftretens zu reduzieren.
  • Verbesserungsvorschläge können jederzeit eingebracht werden.

Einspruch, Beschwerde, Risiko, Fehler, Verbesserung

Meldung an das Institut für Klinische Pathologie UKF