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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

gemäß der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung (LuKrFrühErkV) ist für die Überweisung zum Lungenkrebs-Screening mittels Niedrigdosis-Computertomographie (LDCT) der Nachweis einer entsprechenden Qualifikation erforderlich. Die Verordnung schreibt vor, dass die Überweisung ausschließlich durch Ärztinnen und Ärzte erfolgen darf, die eine spezifische Fortbildung zur Lungenkrebsfrüherkennung erfolgreich absolviert haben. Darüber hinaus obliegt es Ihnen, die medizinische Eignung der Patientinnen und Patienten zu beurteilen sowie eine umfassende Aufklärung über den Nutzen, die potenziellen Risiken und die möglichen Konsequenzen des Screenings sicherzustellen.

Sie kennen Ihre Patientinnen und Patienten am besten und sind damit in der besten Position, die Indikation zur Durchführung des Screenings vorläufig zu bewerten. Zur Unterstützung stellen wir Ihnen die Checkliste für das Lungenkrebs-Screening zur Verfügung. Dieses Instrument dient der strukturierten Erfassung relevanter Aspekte, die eine fundierte Entscheidungsgrundlage schaffen.

Die endgültige rechtfertigende Indikation für die Durchführung der Niedrigdosis-CT gemäß Strahlenschutzverordnung wird durch die radiologische Einrichtung gestellt. Das von Ihnen ausgefüllte Formular A dient der Radiologie als Grundlage, um die rechtfertigende Indikation zu prüfen und formal zu bestätigen.

Darüber hinaus obliegt es sind Ihnen, die Patientinnen und Patienten über Ablauf, Nutzen und Risiken des Screenings aufzuklären. Die Durchführung der Aufklärung sowie deren Dokumentation kann ebenfalls auf Formular A erfolgen. 

Für Ihre Qualifizierung haben wir eine zertifizierte Online-Fortbildung entwickelt, die Ihnen kostenfrei zur Verfügung steht:

Alternativ bieten wir in Kooperation mit dem Institut für Allgemeinmedizin des Universitätsklinikums Freiburg regelmäßig Präsenzfortbildungen an.