Psychologische Psychotherapie / Praktische Tätigkeit (PiA)
Die Klinik ist berechtigt, die praktische Tätigkeit gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) im Umfang von 1.200 (PT1) bzw. 600 (PT2) Stunden zu bescheinigen (siehe auch Stellenangebote PiA).
Psychologische Psychotherapeuten, die über eine spezielle Anerkennung als Supervisor verfügen, übernehmen Supervisionsaufgaben im Rahmen der psychologischen Psychotherapieausbildung sowie der fachärztlichen Weiterbildung. Supervisionsaufgaben klinischer Psychologen und Psychologischer Psychotherapeuten beziehen sich zudem auf durch das Pflegeteam durchgeführte, psychotherapeutisch ausgerichtete Gruppen sowie die Betreuung von Praktikanten, Hospitanten und Studierende der Psychologie und Humanmedizin.
Psychologische Psychotherapeuten sind aktiv in die Aus-, Fort- und Weiterbildung verschiedener Berufsgruppen involviert. Dazu zählt die theoretische wie praktische Vermittlung von störungsspezifischem und verhaltenstherapeutischem Wissen im Rahmen des ärztlichen Weiterbildungscurriculums zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, der Fachpflegeweiterbildung Psychiatrie sowie der Ausbildung Psychologische Psychotherapie. Darüber hinaus werden klinikinterne Schulungen im Bereich psychotherapeutischer Methoden und Techniken sowie der psychologischen Diagnostik durch psychologische Mitarbeiter geleitet.
