Fort- und Weiterbildungsangebote der Klinik
Richtlinien für die Ausbildung zur Ärztin / zum Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie
Auszug aus: 'Weiterbildungsbuch zur Ärztin / zum Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie'.
Herausgeber:
• Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie
• Bundesarbeitsgemeinschaft der leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie
• Berufsverband der Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie in Deutschland
1. Definition des Fachgebietes
Das Fachgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer eigenständigen ärztlichen Disziplin mit eigenen diagnostischen und therapeutischen Methoden und einem ebenso eigenständigen Facharztweiterbildungsgang entwickelt. Das Aufgabenspektrum ist breit und umfaßt die Erkennung, Behandlung, Prävention und Rehabilitation bei psychischen, psychosomatischen und neurologischen Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen von den ersten Lebensjahren bis zum Beginn des Erwachsenenalters.
Im Rahmen der Neugestaltung der Weiterbildungsinhalte zum Facharzt wurden die notwendigen theoretischen Lind praktischen Bausteine stärker definiert und ausdifferenziert. Aus diesen Gründen erscheint es notwendig, in einem speziellen Weiterbildungsbuch den jeweils erreichten Stand der Weiterbildung festzuhalten. Nur so können der/die Weiterbildungskandidat/in und der/die mit seiner/ihrer Weiterbildung betraute Facharzt/ärztin den jeweiligen Stand der Weiterbildung bewerten und in regelmäßigen Besprechungen anstehende Ausbildungsschritte erörtern. Die im Weiterbildungsbuch dokumentierten Angaben sollen es dem Ausbilder ermöglichen, das Zeugnis zur Erlangung der Facharztanerkennung entsprechend den qualitativen und quantitativen Anforderungen zu erstellen, sie sind nicht zur Vorlage bei den anerkennenden Ärztekammern bestimmt. Andererseits ergibt sich beim Wechsel der Weiterbildungsstelle die Möglichkeit, bereits absolvierte Weiterbildungsinhalte nachzuweisen -und fehlende nachzuholen.
Die Weiterbildungszeit beträgt 5 Jahre. Abzuleisten sind 4 Jahre Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, davon mindestens 2 Jahre im Stationsdienst, 2 Jahre können beim niedergelassenen Arzt abgeleistet werden. Ein halbes Jahr Weiterbildung in der Neurologie wird angerechnet, 1 Jahr Kinderheilkunde und/oder Psychiatrie und Psychotherapie wird gefordert.
2. Zur Kapiteleinteilung des Weiterbildungsbuches
Die Gestaltung des Weiterbildungsbuches folgt den Abschnitten der Weiterbildungsordnung und den dazu erlassenen Richtlinien der Landesärztekammern. Es bot sich an, den Teil der kinder- und jugendpsychiatrischen Weiterbildungsinhalte (I.) von den psychotherapeutischen Weiterbildungsinhalten (II.) zu trennen. Die einzelnen Positionen geben die in den Richtlinien aufgeführten qualitativen und quantitativen Anforderungen wieder. Die Dokumentationsform erlaubt den Eintrag von Weiterbildungsteilen, die im 'Bausteinsystem' erworben wurden. Im dritten Abschnitt (III.) ist der Eintrag weiterer Weiterbildungsinhalte vorgesehen, die über die in den Richtlinien beschriebenen Anforderungen hinausgehen. Der überwiegende Teil der zu erwerbenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten wird durch Literaturstudium und praktische Fertigkeiten sowie durch Erfahrungen in der klinischen Arbeit erworben. Darüber hinaus sollen die geforderten Seminare und Kurse der Vermittlung spezifischer Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen dienen.
2.1. Weiterbildungsinhalte Kinder- und Jugendpsychiatrie
(Nachweise über den Erwerb von eingehenden Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten)
Inhalt | Umfang | |
---|---|---|
1. | Seminar zur standardisierten Diagnostik | 10 Stunden |
2. | Supervidierte und dokumentierte Erstuntersuchungen | 60 Erstuntersuchungen |
3. | Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen (Leistungs- und Persönlichkeitsdiagnostik) | Jeweils 10 Testdurchführungen in der Entwicklungs-, Leistungs- und Persönlichkeitsdiagnostik |
4. | Seminar über Pharmakotherapie und anderer somatische Therapien | 40 Stunden |
5. | Kasuistisches Seminar | 20 Stunden/Jahr (mit insgesamt 10 eigenen Fallvorstellungen) |
6. | Supervidierte und dokumentierte Therapien | 40 Therapien, jeweils 3 Patienten mit Angststörungen, expansiven Störungen, Eßstörungen, Psychosen, hirnorgansichen Psychosyndromen, Persönlichkeitsstörungen unter Einbeziehung der Familie |
7. | Theorieseminar zur Diagnostik und Therapie psychischer Fehlentwicklungen und Bewältigungsstrategien chronischer Erkrankungen und Behinderungen | 10 Stunden |
8. | Theorieseminar zur Diagnostik und Therapie bei geistigen Behinderungen und anderen Entwicklungsverzögerungen | 10 Stunden |
9. | Auswertung der Elektroenzephalogramme | 100 Patienten |
10. | Kinder- und jugendpsychiatrische Begutachtung | 10 ausführlich begründete Gutachten |
2.2. Weiterbildungsinhalte Psychotherapie
Inhalt | Umfang | |
---|---|---|
1. | Theorieseminar zur Indiaktionsstellung und Technik der Psychotherapie als Einzel-, Gruppen- und Familientherapie | mind. 100 Stunden |
2. | Balint-Gruppe | 35 Doppelstunden |
3. | Selbsterfahrung Selbsterfahrungs-Gruppe (tiefenpsychologisch-psychoanalytisch oder verhaltenstherapeutisch-kognitiv)oder verhaltenstherapeutisch-kognitiv) oder Einzelselbsterfahrung (Lehrpsychoanalyse) | 70 Doppelstunden bzw. 150 Stunden |
4. | Psychotherapeutische Behandlung unter qualifizierter Supervision im Erstverfahren Tiefenpsychologische Behandlungen oder Verhaltenstherapeutische Behandlungen unter qualifizierter Supervision im Erstverfahren | 120 Stunden 3 abgeschlossene und dokumentierte Behandlungen bzw. 6 abgeschlossene und dokumentierte Behandlungen |
5. | Zweitverfahren Teilnahme an einem Fallseminar oder Co-Therapie in Einzel- oder Gruppentherapie | 50 Doppelstunden bzw. 80 Stunden |
6. | Gruppentherapeutische Behandlungen (tiefenpsychologisch fundiert oder verhaltenstherapeutisch) | 2 |
7. | Anwendung von Entspannungsverfahren ( z.B. autogenes Training, progressive Muskelrelaxation) | 8 Doppelstunden |
8. | Kontinuierliche Teilnahme an Psychotherapie-Fallseminaren | - |
Weiterbildungsordnung (WBO) der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit Richtlinien
Auszug aus:
Ärzteblatt BADEN-WÜRTTEMBERG: Weiterbildungsordnung (WBO) der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit Richtlinien. (Stand vom 1.10.2003)
Definition
Die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie umfaßt die Erkennung, nichtoperative Behandlung, Prävention und Rehabilitation bei psychischen, psychosomatischen, entwicklungsbedingten und neurologischen Erkrankungen oder Störungen sowie bei psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter.
Weiterbildungszeit
- 5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 7 Abs. 1.
- 1 Jahr Kinderheilkunde oder Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychotherapeutische Medizin.
- Angerechnet werden kann 1/2 Jahr Weiterbildung in der Neurologie.
- 4 Jahre Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, davon mindestens 2 Jahre im Stationsdienst.
- 2 Jahre Weiterbildung können bei einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.
Inhalt und Ziel der Weiterbildung
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in den theoretischen Grundlagen, der Diagnostik und Differentialdiagnostik psychischer Erkrankungen des Kindes-, Jugend- und Heranwachsendenalters, einschließlich neurologischer Untersuchungen sowie in der Differentialdiagnostik psychiatrischer Krankheitsbilder und Störungen, in der Pharmakotherapie, der Psychotherapie und der Soziotherapie von Kindern und Jugendlichen, auch unter Einbeziehung der erwachsenen Bezugspersonen.
Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über Neurologie des Kindes- und Jugendalters.
Hierzu gehören in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie:
1. Eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in:
- allgemeiner und spezieller Psychopathologie einschließlich der biographischen Anamneseerhebung, Verhaltungsbeobachtung und Explorationstechnik
- Abklärung und Gewichtung der Entstehungsbedingungen psychischer Erkrankungen und Störungen im Kindes- und Jugendalter einschließlich der Aufstellung eines Behandlungsplanes
- Entwicklungspsychologie, Psychosomatik und Neurosenlehre
- der Methodik der psychologischen Testverfahren und der Beurteilung psychologischer Befunderhebungen
- spezifischen neurologischen Untersuchungsmethoden
- Krankheitslehre und Differentialdiagnostik psychosomatischer, psychiatrischer und neurologischer Krankheitsbilder
- der Indikationsstellung und Technik der Psychotherapie einschließlich der psychotherapeutischen Verfahren sowie der Teilnahme an Balint-Gruppen, Selbsterfahrung und tiefenpsychologischen Behandlungen mit Supervision
- der Indikationsstellung und Technik der Übungsbehandlung sowie in der indirekten kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung durch Verhaltensmodifikationen von Bezugspersonen
- der Somato- und Pharmakotherapie psychiatrischer und neurologischer Erkrankungen
- der Beurteilung labordiagnostischer Befunde
- der Indikationsstellung und Methodik neuroradiologischer und elektrophysiologischer Verfahren einschließlich der Beurteilung und der Einordnung in das Krankheitsbild
- der Dokumentation von Befunden, ärztlichem Berichtswesen, einschlägigen Bestimmungen der Sozialgesetzgebung und für die Arzt-Patienten-Beziehung wichtigen Rechtsnormen
- der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung
- der Begutachtung
2. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über:
- Entwicklung, Anatomie, Physiologie und Pathologie des Nervensystems, der Reifungsbiologie und Reifungspathologie, der Humangenetik und Stoffwechselpathologie sowie des endokrinen Systems
- Technik spezifischer Punktionsmethoden
- Technik neuroradiologischer und elektrophysiologischer Verfahren
- Grundlagen der phasenspezifischen Psychohygiene
- Prävention, Gesundheitsberatung und -erziehung sowie die Rehabilitation
Fachkunde Suchtmedizin
Weiterbildungszeit
- Teilnahme an Kursen von insgesamt 48 Stunden und
- Teilnahme an zwei klinischen Visiten
Inhalt und Ziel der Weiterbildung
Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Behandlung abhängigkeitskranker und gefährdeter Menschen, unter Berücksichtigung ihres psychosozialen Umfeldes.
Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über die Einbettung des eigenen ärztlichen Handelns in ambulante, teilstationäre und stationäre ärztliche und nichtärztliche Hilfs-, Behandlungs- und Rehabilitationsmöglichkeiten für Abhängigkeitskranke.
Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen über Grundlagen der Substitutionsbehandlung von Drogenabhängigen einschließlich der juristischen Grundlagen.
Eye-Tracking Workshop ("EyeLink") * aufgrund der Corona Krise abgesagt * neuer Termin wird auf dieser Seite bekannt gegeben
Das Universitätsklinikum Freiburg bietet einen 2,5-Tages-Workshop für Einsteiger im Bereich Eye-Tracking an. Der Workshop wird von Mitarbeitern von SR Research durchgeführt und beinhaltet ein praxisnahes Training an und mit der EyeLink Hard- und Software. Der Workshop richtet sich an Studierende, die noch keine Erfahrungen im Bereich des Eye-Tracking mit EyeLink systems haben.
* cancelled due to Corona crisis * new appointment will be announced on this page
The Medical Center - University of Freiburg offers a 2.5 day introductory eye-tracking workshop. The workshop will be taught by SR Research employees and involves hands-on training in all aspects of EyeLink hardware and software. The workshop is aimed at students who are new to eye tracking with EyeLink systems.
Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik im Kindes- und Jugendalter
Hauptstraße 8
79104 Freiburg
Ambulanzanmeldung
Telefon: | 0761 270-68730 |
Mo-Do: | 8:00 - 16:30 Uhr |
Fr: | 8:00 - 15:00 Uhr |
Info |

Prof. Dr. Christian Fleischhaker
Sekretariat:
Kathrin Muck-Schatten
Telefon: 0761 270-65550
Telefax: 0761 270-69490
E-Mail: kathrin.muck-schatten@uniklinik-freiburg.de